|
3.
Rechtsformen der Unternehmen |
|
|
|
|
Lernziele:
Die jeweilige Rechtsform
eines Unternehmens ist eines der grundlegenden
Charakteristika dieser Wirtschaftssubjekte und im
Hinblick auf Kontakte und Geschäftsbeziehungen zum
betreffenden Unternehmen von primärem Interesse.
Insofern muss bereits in einer frühen Phase der
Vorbereitung einer Existenzgründung (speziell bei
Neugründungen) klug überlegt werden, welche der
vielfältigen Ausgestaltungsmöglichkeiten einer Rechtsform
am besten zur Geschäftsidee und deren Umsetzung passt.
Am einfachsten erscheint die Rechtsform des
Einzelkaufmanns (ohne oder mit Eintrag im
Handelsregister), aber dies muss nicht zwingend die beste
Lösung für eine Neu- oder Umgründung sein. Es ist ja auch
möglich, als Einzelperson eine Kapitalgesellschaft
(GmbH oder Aktiengesellschaft) zu gründen und
dies kann im Hinblick auf die Positionierung am Markt oder
im Hinblick auf Haftungsfragen vielleicht eine bessere
Lösung sein.
Nach dem Durcharbeiten der einzelnen Lerneinheiten in
diesem dritten Kapitel zum Themenbereich "Existenzgründung
und Unternehmensrechtsformen" sollten Sie in der Lage sein,
- anzugeben, nach welchen Kriterien die möglichen
Rechtsformen von Unternehmen zu systematisieren sind,
- zu erläutern, was das Wesensmerkmal der einzelnen
Rechtsformen ist sowie
- dazulegen, was bei der Umwandlung von
Rechtsformen aus gesellschaftsrechtlicher und
steuerrechtlicher Sicht zu beachten ist.
|
|
|