3.5 GmbH, AG, Mischformen
(UNT 3510) [1/7] |
3.5.1 Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) |
a) Charakteristische Merkmale |
Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung
(GmbH ist eine Kapitalgesellschaft. Im
Unterschied zu den Personenunternehmen steht bei
Kapitalgesellschaften die Einbringung von Kapital
und die damit verbundenen Rechte und Pflichten im
Vordergrund. Die persönliche Mitarbeit eines
Gesellschafters ist hier nicht Bedingung.1
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Die GmbH ist eine Gesellschaft mit eigener
Rechtspersönlichkeit, die ein Unternehmen
zu jedem gesetzlich zulässigen Zweck, also nicht
nur als Handelsgewerbe, führen kann und für deren
Verbindlichkeiten den Gläubigern gegenüber nur das
Gesellschaftsvermögen haftet.
Die Firma der GmbH kann eine Personen-, Sach-
oder Fantasie-Firma sein. Sie muss die Bezeichnung
"Gesellschaft mit beschränkter Haftung" oder die
Abkürzung "GmbH" oder die Bezeichnung
"Gesellschaft ... mbH" tragen.
Eine GmbH
ist als
Kapitalgesellschaft eine juristische
Person und im Sinne des § 6 HGB
ein Formkaufmann. Ihre
Kaufmannseigenschaft als juristische Person
erlangt die Gesellschaft jedoch erst nach
Eintragung in das Handelsregister.
Die GmbH hat einen oder mehrere
Geschäftsführer, diese müssen nicht zwangsläufig
Gesellschafter der GmbH sein (siehe Bild
3.09).
Eine GmbH kann auch als
sog. Einmann-GmbH gegründet
werden.
Das gezeichnete Kapital
(Haftungskapital) heißt Stammkapital
und ist in Form von Stammeinlagen
der Gesellschafter aufzubringen.
Das
Stammkapital muss nach § 5 Abs. 1
GmbHG mindestens 25.000,00
EUR betragen. Es setzt sich aus der Summe
der Stammeinlagen der Gesellschafter der GmbH
zusammen. |
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Bild 3.09: GmbH |
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Eine einzelne Stammeinlage muss mindestens 100,00
EUR betragen und im Weiteren durch 50 teilbar
sein. Die Einlage kann in Form einer Sach-
und/oder Geldeinlage erfolgen. Die sich aus einer
Stammeinlage ableitenden Gesellschafterrechte werden als
Geschäftsanteil bezeichnet.
Auf
den Geschäftsbriefen und E-Mails
sind die Firmierung, die Rechtsform, der Sitz der
Gesellschaft, das Registergericht, die
Handelsregisternummer sowie die Familiennamen der
Geschäftsführer mit mindestens einem ausgeschriebenen
Vornamen anzugeben. |
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