3.1
Grundlagen
(UNT 3110) [1/3] |
a) Problemstellung (mit Tests) |
Die Wahl der Rechtsform gehört - wie
dargestellt - zu den
konstitutiven Entscheidungen bei der
Existenzgründung.
Es ist daher immens wichtig, dass sich Gründungswillige im
Rahmen der Vorbereitung auf die Existenzgründung einen
detaillierten Einblick in die gesellschaftsrechtlichen
Merkmale und Eigenheiten von Rechtsformen der Unternehmen
verschaffen.
Da zu diesem Thema sicherlich schon Einiges bekannt
ist, sollte es nicht schwerfallen, einige Einstiegsfragen
zu beantworten.
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Frage 1: Welche wichtigen Wirkungen
sind generell mit der Wahl einer Rechtsform
verbunden? |
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Frage 2: Worin besteht aus der Sicht der
Haftung der wesentliche Unterschied zwischen einer
Personengesellschaft und einer Kapitalgesellschaft? |
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Frage 3: Ist es Ihrer Kenntnis nach möglich, mit
einem Eigenkapital von weniger als 5 Euro eine Kapitalgesellschaft
zu gründen? |
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Zu
Frage 1: Wirkungen
der Rechtsform
Folgende Wirkungen der Rechtsform sind bei der
diesbezüglichen Entscheidungsfindung zu beachten:
- Die Rechtsform beeinflusst den Gründungsaufwand
(z. B. Mindesteinlagen bei Gründung einer
Kapitalgesellschaft).
- Mit der Rechtsform werden die
Haftungsverhältnisse geklärt (z. B. Haftung auch
mit dem Privatvermögen beim Einzelunternehmen, begrenzte
Haftung bei Kapitalgesellschaften).
- Mit der Rechtsform werden die Leitungsbefugnisse
und die Organisationsgewalt geklärt (z. B.
obliegt dem Einzelunternehmer die Geschäftsführung nach
innen und die Vertretung nach außen. Bei einer GmbH kann
aber auch ein Nicht-Gesellschafter zum Geschäftsführer
bestellt werden).
- Die Wahl der Rechtsform bestimmt die Möglichkeiten der
Kapitalaufbringung, die
Übertragbarkeit von Geschäftsanteilen, die
Möglichkeiten der Veräußerung des
Unternehmens u. a.
- Die Wahl der Rechtsform bestimmt die Form der
Buchführungspflicht bis hin zum Erstellen von
Jahresabschlüssen.
- Die Entscheidung über die Rechtsform des Unternehmens
bestimmt ferner, wer aufgrund welcher Rechtsbasis Anspruch
auf Ausschüttung von Gewinn hat bzw. wer in
welchem Umfang an Verlusten zu beteiligen
ist.
- Die Entscheidung über die Rechtsform des Unternehmens
bestimmt auch, welche Steuern aufgrund
welcher Regelungen zu zahlen und welche Kosten
mit der Rechtsform verbunden sind.
- Schließlich wird mit der Wahl der Rechtsform geklärt, ob
ein Aufsichtsrat (wie bei einer
Aktiengesellschaft) zu bilden ist und ob gemäß
Betriebsverfassungsrecht Mitbestimmungsrechte
der Belegschaft einzuräumen sind.
Zu Frage 2: Haftungsfragen
Personengesellschaften haften für
Verbindlichkeiten den Gläubigern gegenüber auch mit
dem Privatvermögen der Gesellschafter.
Kapitalgesellschaften (GmbH, AG) sind
Gesellschaften, die für Verbindlichkeiten den Gläubigern
gegenüber nur mit dem Gesellschaftsvermögen
haften.
Zu Frage 3: Gründung einer
Kapitalgesellschaft mit einem Eigenkapital < 5 EUR
Es geht hier um die sog. Unternehmergesellschaft
(haftungsbeschränkt), die 2008 als
existenzgründerfreundliche Variante der herkömmlichen GmbH
eingeführt wurde. Die UG
kann in der Tat mit einem Stammkapital von lediglich einem Euro
(als Bareinzahlung)
gegründet werden ("1-Euro-GmbH"). Dazu später mehr. |
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