3.7 Umwandlungsrecht
(UNT 3711) [2/2] |
3.7.2 Umwandlungssteuerrecht |
Das Umwandlungssteuergesetz regelt,
aufbauend auf dem Umwandlungsgesetz, die steuerlichen
Folgen einer Umwandlung.1
Die Bestimmungen in § 1
UmwStG
beziehen sich auf Umwandlungen von Kapitalgesellschaften,
eingetragenen Genossenschaften, eingetragenen Vereinen,
wirtschaftlichen Vereinen u. a., ferner auf den
Formwechsel einer Kapitalgesellschaft in eine
Personengesellschaft u. a. Besonders hervorgehoben
wird in § 2 UmwStG der Aspekt der
steuerlichen Rückwirkung: |
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"(1) 1Das
Einkommen und das Vermögen der übertragenden
Körperschaft sowie der Übernehmerin sind so zu
ermitteln, als ob das Vermögen der Körperschaft
mit Ablauf des Stichtages der Bilanz, die dem
Vermögensübergang zugrunde liegt (steuerlicher
Übertragungsstichtag), ganz oder teilweise auf die
Übernehmerin übergegangen wäre.
2Das
Gleiche gilt für die Ermittlung der
Bemessungsgrundlagen bei der Gewerbesteuer. (2)
Ist die Übernehmerin eine Personengesellschaft, so
gilt Absatz 1 Satz 1 für das Einkommen und das
Vermögen der Gesellschafter." |
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In den weiteren Bestimmungen des UmwStG werden die
steuerlichen Konsequenzen für folgende Umwandlungen
dargelegt:
- Vermögensübergang auf eine Personengesellschaft
oder auf eine natürliche Person (§§ 3 bis 10 UmwStG),
- Verschmelzung oder Vermögensübertragung
(Vollübertragung) auf eine andere Körperschaft (§§ 11
bis 13 UmwStG),
- Formwechsel einer Kapitalgesellschaft und einer
Genossenschaft in eine Personengesellschaft (§ 14
UmwStG),
- Aufspaltung, Abspaltung und
Vermögensübertragung (Teilübertragung) (§§ 15 bis 16
UmwStG),
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Ferner werden im UmwStG aus steuerrechtlicher Sicht
folgende weitere Sachverhalte in
Verbindung mit Umwandlungen geordnet:
- Darstellung der Konsequenzen für die Gewerbesteuer
(§§ 18, 19 UmwStG),
- Einbringung eines Betriebs, Teilbetriebs oder
Mitunternehmeranteils in eine Kapitalgesellschaft
gegen Gewährung von Gesellschaftsanteilen
(§§ 1 bis
23 UmwStG),
- Einbringung eines Betriebs, Teilbetriebs oder
Mitunternehmeranteils in eine Personengesellschaft (§
24 UmwStG),
- Formwechsel einer Personengesellschaft
in eine Kapitalgesellschaft (§ 15 UmwStG).
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1 Siehe
hierzu auch: |
BRÄHLER, G.: Umwandlungssteuerrecht.
Springer-Gabler, Heidelberg 2014 |
WEBER, W.: Fallsammlung
Umwandlungssteuerrecht.
NWB Verlag, Herne 2014. |
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