3.2 Einzelunternehmen, Einzelkaufmann
(UNT 3211) [2/2] |
b) Vorteile |
Ein Einzelunternehmen kann jedem beliebigen Geschäftszweck
verfolgen, solange dieser nicht gegen geltendes Recht
verstößt. Die Gründungsformalitäten sind - wie bereits
erwähnt - überschaubar und relativ einfach zu bewältigen
(Anmeldung beim Gewerbeamt, ggf. Eintragung in das
Handelsregister, Meldung bei der zuständigen IHK bzw. HWK
u. a.).
Mit der Gründung eines Einzelunternehmens
fließen Vermögenswerte aus dem Privatbesitz des
Unternehmers als sog. notwendiges bzw. gewillkürtes
Betriebsvermögen in das Unternehmen ein.
Diese Vermögenswerte können Geld, aber auch Sachwerte
(z. B. Gewerberäume, Pkw und dgl.) sowie auch immaterielle
Vermögensgegenstände (wie nutzbare Patente u. a.) sein.
Der Unternehmer hat die alleinige Verfügungsgewalt über
das Betriebsvermögen und eine umfassende
Entscheidungsfreiheit. Ein erwirtschafteter Gewinn fließt
allein dem Unternehmer zu.
Bei
Geschäftsverhandlungen kann schnell und unbürokratisch
entschieden werden, ohne dass Rücksprachen mit anderen
Gesellschaftern getroffen werden müssen. Dies ist bei der
Chance auf eine Auftragserteilung von nicht zu
unterschätzendem Wert. Der Einzelunternehmer hat i. d.
R. hohe Kreditwürdigkeit, falls Sicherheiten vorhanden
sind.2
Wichtig: Die aus dem
Unternehmen abzuleitenden Rechte und Pflichten
obliegen dem Unternehmer als
Person, nicht dem Unternehmen als Gewerbebetrieb! |
c) Nachteile |
Der Einzelkaufmann haftet allein für die
Verbindlichkeiten gegenüber Gläubigern, auch mit seinem
Privatvermögen. Dies gilt auch für
Kleingewerbetreibende.
Die
Aufbringung von Eigenkapital hängt nur an
der Person des Unternehmers, dies schränkt in der Regel
die finanziellen Möglichkeiten des Unter-nehmens stark
ein. Für den Unternehmer bestehen kaum
Möglichkeiten einer Arbeitsteilung und Spezialisierung,
denn er muss sowohl sein "fachliches Handwerk" als auch
die gesamte Betriebswirtschaft beherrschen, und das ist –
wie die Praxis zeigt – sachlich schwierig und führt zu
großen persönlichen Arbeitsbelastungen.
Erleichterungen können dann eintreten, wenn der
Unternehmer als eingetragener Kaufmann einen
Prokuristen bestellt und diesem bestimmte
Aufgaben überträgt. |
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