3.1
Grundlagen
(UNT 3112) [3/3] |
c) Rechtsformen privater Unternehmen |
Die Rechtsform eines Unternehmens hat - wie bereits
mehrfach hervorgehoben - weitreichende Auswirkungen auf
die wirtschaftlichen, rechtlichen und steuerlichen
Handlungs- bzw. Ausgestaltungsmöglichkeiten des
Unternehmens. Im Hinblick auf eine Existenzgründung sollte
sich der Gründer für eine der gebräuchlichsten
Rechtsformen entscheiden, da es hierfür ausreichend
Musterverträge und andere gesicherte Erkenntnisse zu Vor-
und Nachteilen der betreffenden Rechtsform gibt.1
Eine Übersicht über die Wirkungen einer Rechtsform
sowie über die gebräuchlichsten Rechtsformen des
Privatrechts wurde bereits auf Seite
UNT 2221
gegeben (siehe auch nachstehende Grafik in Bild
3.02). |
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Bild 3.02: Rechtsformen von Unternehmen (Überblick) |
Eine tabellarische Übersicht zu den Rechtsformen von
Unternehmen mit Angaben zu den
Rechtsquellen wird auf nachstehend benannter
Sonderseite
gegeben. |
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Die wichtigsten Rechtsformen werden nachfolgend in knapper
Form erläutert.
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