2. Kostenverrechnung Schließen

Lernziele:

Die Kostenverrechnung betrifft inhaltlich die Zurechnung der in der Kostenartenrechnung erfassten Kosten auf Kostenstellen und Kostenträger.
Aufgabe der Kostenstellenrechnung ist es, die nach Kostenarten erfassten Kosten entsprechend dem Ort ihrer Entstehung dem jeweiligen Verantwortungsbereich zuzurechnen und – soweit immer möglich – der erbrachten Leistung gegenüberzustellen.
Daraus resultiert die besondere Bedeutung der Kostenstellenrechnung, denn sie macht für Führungskräfte wie für Mitarbeiter transparent, in welchem Verantwortungsbereich des betreffenden Unternehmens welche Kosten verursacht wurden und in welcher Relation diese Kosten zur erbrachten Leistung stehen!

Aufgabe der Kostenträgerrechnung ist es, die nach Kostenarten erfassten Kosten – unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Kostenstellenrechnung (Zuschlagssätze u. a.) – dem jeweiligen Produkt als Kostenträger verursachungsgerecht zuzurechnen und – soweit immer möglich – den erzielten Erlösen aus der marktlichen Verwertung der Produkte bzw. Leistungen gegenüberzustellen.

Nach dem Durcharbeiten der einzelnen Prüfungseinheiten in diesem Kapitel sollten Sie in der Lage sein,
  • anzugeben, wie ein Betriebsabrechnungsbogen (BAB I) als Instrument der Kostenstellenrechnung zu erstellen und auszuwerten ist,
  • aufzuzeigen, wie die für den Übergang zur Kostenträgerrechnung benötigten Zuschlagssätze für Gemeinkosten zu ermitteln und anzuwenden sind sowie
  • zu zeigen, dass Sie die gebräuchlichsten Kalkulationsverfahren in ihrem Inhalt, ihren Anwendungsvoraussetzungen und in ihren Berechnungsgrundlagen erläutern und konkrete Kalkulationen sachkundig durchführen können.