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Lernziele:
Die Kostenverrechnung betrifft inhaltlich
die Zurechnung der in der Kostenartenrechnung erfassten
Kosten auf Kostenstellen und Kostenträger. Aufgabe der
Kostenstellenrechnung ist es, die nach
Kostenarten erfassten Kosten entsprechend dem Ort
ihrer Entstehung dem jeweiligen Verantwortungsbereich
zuzurechnen und – soweit immer möglich – der erbrachten
Leistung gegenüberzustellen. Daraus resultiert die
besondere Bedeutung der Kostenstellenrechnung, denn sie
macht für Führungskräfte wie für Mitarbeiter
transparent, in welchem Verantwortungsbereich
des betreffenden Unternehmens welche Kosten
verursacht wurden und in welcher Relation diese Kosten zur
erbrachten Leistung stehen!
Aufgabe der Kostenträgerrechnung ist es, die nach
Kostenarten erfassten Kosten – unter Berücksichtigung
der Ergebnisse der Kostenstellenrechnung
(Zuschlagssätze u. a.) – dem jeweiligen Produkt als
Kostenträger verursachungsgerecht zuzurechnen und –
soweit immer möglich – den erzielten Erlösen aus
der marktlichen Verwertung der Produkte bzw. Leistungen
gegenüberzustellen.
Nach dem Durcharbeiten
der einzelnen Prüfungseinheiten in diesem Kapitel
sollten Sie in der Lage sein,
- anzugeben, wie ein Betriebsabrechnungsbogen
(BAB I) als Instrument der Kostenstellenrechnung zu
erstellen und auszuwerten ist,
- aufzuzeigen, wie die für den Übergang zur
Kostenträgerrechnung benötigten Zuschlagssätze für
Gemeinkosten zu ermitteln und anzuwenden sind sowie
- zu zeigen, dass Sie die gebräuchlichsten
Kalkulationsverfahren in ihrem Inhalt, ihren
Anwendungsvoraussetzungen und in ihren
Berechnungsgrundlagen erläutern und konkrete
Kalkulationen sachkundig durchführen können.
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