2.4  Weitere Wissenstests zum Kapitel 2    
2.4.1   Aussagen (JA/NEIN) KLR 2411 [2/2]
Nachfolgend werden weitere 5 Aussagen zu den in Kapitel 2 behandelten Themen gemacht. Sie sollen entscheiden, ob die jeweilige Aussage als richtig (= JA) oder als nicht richtig (= NEIN) zu werten ist.
Ihre Antwort wird wie folgt ausgewertet: Grüne Markierung = richtig; rote Markierung = nicht richtig. Die Anzahl "richtiger" und "nicht richtiger" Antworten wird mitgezählt (siehe letzte Zeile der Tabelle)!
Nr. Aussage JA NEIN Lösungshinweise
6. Der Kostenrechner der Fa. Musterbetrieb geht bei der Kalkulation eines Angebotspreises für ein Produkt des Betriebes davon aus, dass hierbei die Bestandsveränderungen auf dem Fertigwarenlager dieses Produkts berücksichtigt werden müssen

Ist diese Aussage sachlich richtig?

NEIN ist richtig, denn
bei einer Kostenträgerstückrechnung werden - im Unterschied zur Kostenträgerzeitrechnung - keine Bestandsveränderungen bei fertigen/unfertigen Erzeugnissen in die Rechnung einbezogen. Es werden nur die stückbezogenen Einzelkosten und die zuzurechnenden Gemeinkosten beachtet.

7. Im Ergebnis der Kostenträgerzeitrechnung (BAB II) wird für den Monat März des Gj. 01 ein Umsatzergebnis von 150.000 EUR ermittelt. Die mit Normalkostenzuschlagssätzen ermittelten Gemeinkosten betragen in diesem Monat 80.000 EUR, als Ist-Gemeinkosten werden hingegen 75.000 EUR ausgewiesen. Dies bedeutet, dass das reale Betriebsergebnis in diesem Monat bei 155.000 EUR liegt.

Ist diese Aussage sachlich richtig?
JA ist richtig!
Es liegt der Fall einer sog. Kostenüberdeckung vor. Dies bedeutet, dass in der Kostenträgerzeitrechnung mit den Normalkostenzuschlagssätzen höhere Gemeinkosten gegenüber den Ist-Gemeinkosten berechnet wurden. Dadurch wird ein geringeres Umsatzergebnis ausgewiesen.
Um das reale Betriebsergebnis darzustellen, muss die Kostenüberdeckung von 5.000 EUR dem Umsatzergebnis hinzugerechnet werden: 150.000 + 5.000 = 155.000 EUR.
8.

Von einer mehrstufigen Divisionskalkulation spricht man dann, wenn die verschiedenen Produkte des Unternehmens in der Leistungserstellung mehrere aufeinanderfolgende Prozessstufen durchlaufen  müssen.

Ist diese Aussage sachlich richtig?
NEIN ist richtig, denn
eine Divisionskalkulation kommt faktisch nur in sog. Ein-Produkt-Betrieben zur Anwendung. Das Wort  "mehrstufig" bezieht sich nicht auf Prozessstufen in der Leistungserstellung, sondern auf das Aufsplitten der zu ermittelnden Selbstkosten je Kostenträger in den Anteil Herstellkosten (bezogen auf die hergestellte Produktionsmenge) und den Anteil Verwaltungs- und Vertriebskosten (bezogen auf die Absatzmenge) des Produkts.
9. Für eine Produkt P wird ein Barverkaufspreis von BVP = 10.000 EUR ermittelt. Das Unternehmen will in den Zielverkaufspreis ein Kundenskonto von 3 % einrechnen. Der verantwortliche Kostenrechner ermittelt auf der Grundlage dieser Daten einen Zielverkaufspreis von ZVP = 10.300 EUR.

Ist diese Aussage sachlich richtig? 

NEIN ist richtig, denn
die Zurechnung eines Kundenskontos zum Barverkaufspreis ist "im Hundert" vorzunehmen:
ZVP = BVP/(1 - s/100) = 10.000/0,97 = 10.309,27 EUR.
Probe:
Der Kunde zieht vom ZVP = 10.309,27 die 3 % Skonto ab und bezahlt genau 10.000 EUR. Wenn von den 10.300 EUR 3 % abgezogen werden, ergibt dies 9.991 EUR, was nicht gewollt sein kann!
10.

Der Kostenrechner in der Fa. HaWa OHG ermittelt die Handelsspanne h, indem er den warengruppenbezogenen Roherlös [EUR] auf den Warenumsatz der Periode in dieser  Warengruppe dividiert.

Ist dieses Vorgehen sachlich richtig?

JA ist richtig!
Die Handelsspanne h mit h = Roherlös [EUR] * 100 / Umsatzerlöse [EUR] ist eine wichtige Größe für die Rückwärtskalkulation im Handelsunternehmen: Ist die Größe h [%] sowie der Verkaufspreis VPk [EUR/ME] einer Handelsware k (k = 1, 2, ..., n) bekannt, dann kann der noch zulässige Einstandspreis EPk dieser Ware nach folgender Beziehung ermittelt werden:
EPk = VPk * ( 1 - h/100).
Anzahl richtiger Antworten:

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