2.4  Weitere Wissenstests zum Kapitel 2    
2.4.1   Aussagen (JA/NEIN) KLR 2410 [1/2]
Nachfolgend werden 5 Aussagen zu den in Kapitel 2 behandelten Themen gemacht. Sie sollen entscheiden, ob die jeweilige Aussage als richtig (= JA) oder als nicht richtig (= NEIN) zu werten ist.
Ihre Antwort wird wie folgt ausgewertet: Grüne Markierung = richtig; rote Markierung = nicht richtig. Die Anzahl "richtiger" und "nicht richtiger" Antworten wird mitgezählt (siehe letzte Zeile der Tabelle)!
Nr. Aussage JA NEIN Lösungshinweise
1. Der Kostenrechner der Fa. Musterbetrieb geht bei der Aufstellung des Kostenstellenplans für den Betrieb davon aus. dass die Kostenstelle "Forschung und Entwicklung" eine Allgemeine Kostenstelle sei.

Ist diese Aussage sachlich richtig?

NEIN ist richtig, denn
die Kostenstelle "Forschung und Entwicklung" erstellt vom Grundsatz her nur Leistungen für die Fertigungs-Hauptkostenstellen. Daraus folgt, dass der FuE-Bereich als Hilfskostenstelle zu führen ist.

2. In einen Betriebsabrechnungsbogen der Kostenstellenrechnung sind nur jene Gemeinkosten aufzunehmen, die belegmäßig erfasst und damit den Kostenstellen verursachungsgerecht zugerechnet werden können.

Ist diese Aussage sachlich richtig?
NEIN ist richtig, denn
Sinn und Zweck der Kostenstellenrechnung ist es, die nach Kostenarten erfassten Kosten dem Ort der Kostenverursachung, d. h. den Kostenstellen, zuzurechnen, gleich, ob diese Zurechnung auf belegmäßiger Grundlage direkt möglich ist oder nur unter Verwendung von Hilfsgrößen (wie Verteilungsschlüssel) vorgenommen werden kann.
3.

Von einem mehrstufigen Betriebsabrechnungsbogen spricht man dann, wenn außer Hauptkostenstellen auch Hilfskostenstellen und Allgemeine Kostenstellen geführt werden, deren Kosten mittels Kostenumlage den Hauptkostenstellen zugerechnet werden.

Ist diese Aussage sachlich richtig?
JA ist richtig!
Da die Kostenstellenrechnung auch die Aufgabe hat, die datenseitige Grundlage für die Bestimmung von Zuschlagssätzen zwecks Verrechnung der in den Hauptkostenstellen anfallenden Gemeinkosten auf die Kostenträger zu schaffen, ist es erforderlich, die Kosten der Allgemeinen Kostenstellen und der Hilfskostenstellen auf die Hauptkostenstellen umzulegen. Wird dabei das Stufenleiterverfahren angewendet, entsteht ein mehrstufiger BAB I.
4. Im Unternehmen PXC GmbH wird der Zuschlagssatz für die Verrechnung von Vertriebsgemeinkosten wie folgt ermittelt:
zsVtr = Vertriebsgemeinkosten [EUR] * 100 / Herstellkosten der Umsatzleistung [%].

Ist diese Aussage sachlich richtig? 

JA ist richtig!
Zu beachten ist aber, dass die Herstellkosten der Umsatzleistung unter Beachtung der Bestandsänderungen bei fertigen und unfertigen Erzeugnissen ermittelt werden, indem a) den Herstellkosten der Produktion der Wert einer Bestandsminderung hinzugerechnet oder b) der Betrag einer Bestandserhöhung von den Herstellkosten der Produktion subtrahiert wird.
5.

Im Unternehmen MaBau GmbH wird eine Spezialmaschine in Eigenleistung erstellt und der Nutzung übergeben. Die Bewertung in der Bilanz erfolgt auf Basis der ermittelten Selbstkosten.

Ist dieses Vorgehen sachlich richtig?

NEIN ist richtig, denn
aktivierungsfähige Eigenleistungen sind stets nur zu belegmäßig nachgewiesenen Herstellungskosten gem. den Bestimmungen in § 255 Abs. 2 HGB.
zu bewerten. Angemessene Teile von Verwaltungsgemeinkosten können mit einbezogen werden, Vertriebsgemeinkosten dürfen jedoch nicht mit in die Herstellungskosten eingerechnet werden.
Anzahl richtiger Antworten:

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