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2.1 Kostenverrechnung: Ziele und Grundsätze  
2.1.1  Inhalt, Aufgaben und Ziele der Kostenverrechnung KLR 2110 [1/1]
Situation 2.01:

Im Unternehmen PCX Antriebstechnik GmbH wird - wie dargestellt - seit geraumer Zeit System der Kosten- und Leistungsrechnung praktiziert, das sich an das Grundkonzept eines Drei-Stufen-Systems der klassischen KLR anlehnt.
Dabei soll unter anderem das ganze System der Kostenverrechnung überprüft und ggf. modifiziert werden.

Ihre Aufgabe:
Nehmen wir an, Sie erhalten die Aufgabe, zu erläutern, was eigentlich Inhalt, Aufgabe und Ziel der Kostenverrechnung ist. Welche Ausführungen würden Sie dazu machen?

Tragen Sie Ihre Antwort in die nachstehende Textbox ein und klicken Sie sodann "Lösung" an!

Ihre Antwort:
Lösung
Inhalt und Aufgabe der Kostenverrechnung:

Als Kostenverrechnung wird die Verteilung, Zurechnung bzw. Zuordnung der in der Kostenartenrechnung erfassten Kosten (Grundkosten, kalkulatorische Kosten) zu Kostenstellen (im Rahmen der Kostenstellenrechnung) und zu Kostenträgern (im Rahmen der Kostenträgerrechnung) bezeichnet.
Dabei sind bestimmte Grundsätze und Prinzipien der Kostenverrechnung anzuwenden (siehe Folgeseite).

Ziel der Kostenverrechnung:

Grundlegendes Ziel der Kostenverrechnung ist, das den Kostenstellen wie den Kostenträgern nur jene Kosten zugerechnet werden, die am jeweiligen Ort (= Kostenstelle) bzw. in Bezug auf den jeweiligen Zweck der Leistungserstellung (= Kostenträger) auch verursacht wurden.

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