2.1 Kostenverrechnung: Ziele und Grundsätze
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2.1.1 Inhalt, Aufgaben und Ziele der
Kostenverrechnung |
KLR 2110 [1/1] |
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Situation 2.01:
Im Unternehmen PCX Antriebstechnik GmbH
wird - wie dargestellt - seit geraumer Zeit
System der Kosten- und Leistungsrechnung
praktiziert, das sich an das Grundkonzept eines
Drei-Stufen-Systems der klassischen KLR
anlehnt. Dabei soll unter anderem das ganze
System der Kostenverrechnung überprüft und ggf.
modifiziert werden.
Ihre Aufgabe: Nehmen wir an,
Sie erhalten die Aufgabe, zu erläutern, was
eigentlich Inhalt, Aufgabe und Ziel der
Kostenverrechnung ist. Welche Ausführungen würden
Sie dazu machen?
Tragen Sie Ihre
Antwort in die nachstehende Textbox ein und klicken Sie sodann "Lösung" an!
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Inhalt und Aufgabe der Kostenverrechnung:
Als Kostenverrechnung wird die Verteilung,
Zurechnung bzw. Zuordnung der in der Kostenartenrechnung
erfassten Kosten (Grundkosten, kalkulatorische Kosten) zu
Kostenstellen (im Rahmen der Kostenstellenrechnung) und zu
Kostenträgern (im Rahmen der Kostenträgerrechnung)
bezeichnet. Dabei sind bestimmte Grundsätze und Prinzipien
der Kostenverrechnung anzuwenden (siehe Folgeseite).
Ziel der Kostenverrechnung:
Grundlegendes Ziel der Kostenverrechnung ist, das den
Kostenstellen wie den Kostenträgern nur jene Kosten zugerechnet
werden, die am jeweiligen Ort (= Kostenstelle)
bzw. in Bezug auf den jeweiligen Zweck der
Leistungserstellung (= Kostenträger) auch
verursacht wurden.
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