2.2 Kostenstellenrechnung
2.2.3   Innerbetriebliche Leistungsverrechnung, Kostenumlagen KLR 2230 [1/2]
Situation 2.03 - Fortsetzung:

Im Hinblick auf die Nutzung der Ergebnisse der Kostenstellenrechnung für die Zwecke der Kostenträgerrechnung ist zwischen Endkostenstellen und Vorkostenstellen zu unterscheiden:
Während die Leistungen aus den Endkostenstellen (= Hauptkostenstellen) mehr oder weniger direkt für Kunden erbracht und damit umsatzwirksam sind, erbringen sog. Vorkostenstellen (wie Allgemeine Kostenstellen und Hilfskostenstellen) ausschließlich Leistungen für andere Kostenstellen, somit innerbetriebliche Leistungen.
Im hier betrachteten Zusammenhang geht um das Problem der Verrechnung von Leistungen, die von Vorkostenstellen (Allgemeinen und Hilfskostenstellen) erbracht werden.
Vom Grundsatz her geht es bei dieser Leistungsverrechnung darum, die primären Kosten der Vorkostenstellen auf die Kosten der Hauptkostenstellen umzulegen, so dass diese Kosten für die Leistungsempfänger zu sekundären Kosten werden.

Im Unternehmen Antriebstechnik GmbH wird für die Verrechnung der Kosten der Vorkostenstellen auf die Hauptkostenstellen das sog. Stufenleiterverfahren angewendet.

Ihre Aufgabe:

Vervollständigen Sie die nachstehende Tabelle zum Stufenleiterverfahren bis hin zur Ermittlung der Gemeinkosten der Hauptkostenstellen!

Klicken Sie sodann "Lösung" an!

Position Gesamtbetrag Allgemeine KST Hilfs-KST Material-KST Fertigungs-KST Verwaltungs-KST Vertriebs-KST
Gemeinkosten [EUR] 500.000 102.749 93.665 29.501 197.834 55.912 20.339
Umlage-Betrag 1            
Schlüssel 25   4 2 13 5 1
Umlage 1  
Zwischensumme
Umlagebetrag 2            
Schlüssel 10 10
Umlage 2          
Gemeinkosten
Lösung
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