2.2 Kostenstellenrechnung |
2.2.3 Innerbetriebliche
Leistungsverrechnung, Kostenumlagen |
KLR 2230 [1/2] |
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Situation 2.03
- Fortsetzung:
Im Hinblick auf die Nutzung der Ergebnisse der
Kostenstellenrechnung für die Zwecke der
Kostenträgerrechnung ist zwischen
Endkostenstellen und Vorkostenstellen
zu unterscheiden: Während die Leistungen aus
den Endkostenstellen (= Hauptkostenstellen)
mehr oder weniger
direkt für Kunden erbracht und
damit umsatzwirksam sind, erbringen sog.
Vorkostenstellen (wie Allgemeine Kostenstellen und
Hilfskostenstellen) ausschließlich Leistungen für
andere Kostenstellen, somit innerbetriebliche
Leistungen. Im hier betrachteten Zusammenhang
geht um das Problem der
Verrechnung von Leistungen, die von
Vorkostenstellen (Allgemeinen und
Hilfskostenstellen) erbracht werden. Vom
Grundsatz her geht es bei dieser
Leistungsverrechnung darum, die primären
Kosten der Vorkostenstellen auf die
Kosten der Hauptkostenstellen umzulegen,
so dass diese Kosten für die Leistungsempfänger zu
sekundären Kosten werden.
Im
Unternehmen Antriebstechnik GmbH wird für die
Verrechnung der Kosten der Vorkostenstellen auf
die Hauptkostenstellen das sog.
Stufenleiterverfahren angewendet.
Ihre Aufgabe:
Vervollständigen Sie die nachstehende Tabelle zum
Stufenleiterverfahren bis hin zur Ermittlung der
Gemeinkosten der Hauptkostenstellen!
Klicken Sie sodann "Lösung" an!
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