7.3 Phase 4 (Kapitalwandlung): Marketing |
7.3.2
Handhabung der Marketing-Instrumente |
UNT 7320 [1/11] |
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a) Produkt- und Sortimentspolitik |
Auf Seite
UNT 2210 wurde dargelegt, dass eine "zündende"
Geschäftsidee stets Ausgangspunkt
und letztlich Grundlage einer Existenz-
bzw. Unternehmensgründung ist und dass damit ein Klärung
der Frage eingehet, mit welchem Angebot von
Produkten (Erzeugnisse und/oder Dienstleistungen)
eine tragfähige wirtschaftliche Existenz aufgebaut werden
kann. Auf Seite
UNT
6120 f. wurde - im Kontext zur Leistungserstellung -
der Produktbegriff sowie der
Sortimentsbegriff näher erläutert.1
Daraus ist
abzuleiten: Die Ausgestaltung einer Produkt- und
Sortimentspolitik - als Aufgabenbereich und
Instrument eines wirksamen Marketings steht am
Anfang aller Überlegungen und Aktivitäten einer
Unternehmensgründung und ist nicht erst in der Phase 4
(Kapitalwandlung) aktuell.
Dennoch gilt
es beachten; Erst in der Phase 4, das
heißt beim Auftreten des Unternehmers als Anbieter
seiner Produkte auf Zielmärkten, in den Kontakten zu
interessierenden Kunden sowie im Hinblick auf die
möglichen Reaktionen der Konkurrenz auf dem
betreffenden Markt wird sich zeigen, ob und inwieweit das
Leistungsangebot des Unternehmers akzeptiert wird und
letztlich zu erhofften Umsätzen führt.
Die Produktpolitik des
Unternehmensgründers wird sich anfangs primär am
Regelprodukt orientieren. Entsprechend dem
erweiterten Produktbegriff ist auch eine
- sich darauf beziehende - erweiterte Produkt-
und Sortimentspolitik auszugestalten.
Dabei geht es vor allem um folgende Aspekte:
- die Ausgestaltung des eigenen
Produktionsprogramms (nach Sortimentsbreite,
Sortimentstiefe,
Sortimentsniveau) in Bezug auf die
eigenen Kernkompetenzen (Know-how, Kapazität
u. a.),
- die Ausgestaltung eines leistungsfähigen
technischen und kaufmännischen
Kundendienstes und
- die Übernahme von Garantieleistungen
in Verbindung mit einem funktionsfähigen
Beschwerdedienst und einer entsprechenden
Reklamationsbearbeitung.
Wichtig ist ferner, dass in die Überprüfung
der Wirksamkeit der eigenen Produkt- und
Sortimentspolitik im Umsatzgeschäft auf
Zielmärkten auch die Einhaltung der einschlägigen
Rechtsvorschriften mit einbezogen
wird. Dies betrifft zum Beispiel die Beachtung
der Bestimmungen
- in der neuen Datenschutzverordnung (DSGVO,
Mai 2018),
- zum
Verbraucherschutz (siehe § 13
BGB)
- im
Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG),
- im Produktsicherheits (ProdSG),
im Markengesetz (MarkenG),
- im Patentgesetz (PatentG),
im neuen Designgesetz (DesignG),
- im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG)
u. a.
Einen besonderen Stellenwert
in der erweiterten Produktpolitik kommt der
Produktpolitik im Rahmen des E-Commerce
zu.
Aus Kundensicht ist hier besonders wichtig:
- die Produktbeschreibung und
Produktdarstellung (Verwendung von Fotos und
Grafiken, Angaben zu technischen Parametern),
- Angaben zum Nutzen für den Kunden, ferner
Preisangaben, Liefer- und Zahlungsbedingungen, Angebot
von "Extras" und "Zusatznutzen" u. a.),
- Angaben zu einem Vor-Ort-Service,
- Transparentes Bestellsystem (mit
Konfigurationsmöglichkeiten, Warenkorbsystem), ferner
sicheres Bezahlsystem,
- Widerrufsmöglichkeiten u. a.
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