1.2
Persönliche Voraussetzungen
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1.2.3 Kaufmännisches Wissen |
UNT 1230 [1/1] |
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Ohne kaufmännisches und unternehmerisches
Wissen scheitert - über kurz oder lang - in der Regel
Jeder, der als Existenzgründer (einzeln oder mit Partnern)
den "Sprung in die Selbständigkeit" wagt. Das ist ein
Erfahrungsfakt.1
Warum
ist dies so?
Auf Seite
UNT 1111 wurde
ausgeführt:
"Die selbstständige Tätigkeit
nach erfolgter Gründung/Übernahme eines Unternehmens zielt
darauf ab, durch die marktliche Veräußerung der
erstellten Produkte und/oder Leistungen
Erlöse zu erzielen, die nicht nur die dabei
entstandenen Kosten decken, sondern darüber
hinaus die notwendigen Mittel für den eigenen
Lebensunterhalt erbringen."
Mit der - nach
außen erkennbaren - Aufnahme einer selbstständigen
Tätigkeit wird der Existenzgründer aktiver Teilnehmer
am Wirtschaftsverkehr, sowohl "inputseitig" (in
Beziehung zu Lieferanten) als auch "ouputseitig" (in
Beziehung zu Abnehmer, Kunden), ganz gleich, ob sich diese
Beziehungen in physischen Märkten oder in elektronischen
Märkten (über Internet) abspielen und ganz gleich, um
welche Art von Produkten und/oder Leistungen es bei diesem
Wirtschaftsverkehr im Einzelnen geht.
Es entsteht
der Fakt: Der Gründer - als handelndes Wirtschaftssubjekt
- unterliegt in diesem Wirtschaftsverkehr der
Verantwortung, den Anstand und die Sitte des
ehrbaren Kaufmanns zu wahren. Dies bedeutet
zum Beispiel, im Geschäftsverkehr den Grundsatz von
Treu und Glauben zu beherzigen, keine Handlungen auf
Kosten Dritter zu unternehmen, den Wettbewerbern als
loyaler Konkurrent gegenüber zu treten, bei
Investitionsentscheidungen die Wirkungen auf die Umwelt
ins Kalkül zu ziehen sowie generell ein
Verantwortungsbewusstsein für all jene Dinge entwickeln,
die den eigenen Geschäftserfolg ermöglichen. Um
in diesem Sinne erfolgreich zu sein, genügt es nicht, sich
in den Geschäftsbeziehungen ethisch
verantwortungsvoll verhalten zu wollen, wenn
dieses "Wollen" nicht zugleich auch durch ein
ausreichendes kaufmännisches Wissen untersetzt
werden kann!
Ein solches kaufmännisches Wissen
umfasst ein breites Spektrum an Bestandteilen aus mehreren
Fachgebieten. Beispiele:
- Im Rahmen
der Erstellung eines Businessplanes gilt es, den
Kapitalbedarf für die avisierte Gründung eines
Unternehmens zu ermitteln. Frage: Was schließt der
Kapitalbedarf alles ein und wie kann er rechnerisch
ermittelt werden?
- Für ein zu gründendes
Unternehmen soll ein Grundstück erworben
werden. Fragen: Welche Rechtsvorschriften sind dabei
zu beachten? Welche Steuern fallen dabei in welcher
Höhe an? Welche Folgen hat der notwendige Eintrag ins
Grundbuch?
- Zur Deckung des Kapitalbedarfs soll unter anderem
ein Bankkredit aufgenommen werden. Der
Bankangestellte fragt den Gründungswilligen, welche
Art der Rückzahlung des Kredits (Ratentilgung oder
Annuitätentilgung) vereinbart werden soll und ob ein
Disagio gewünscht wird. Fragen: Was ist
denn der Unterschied zwischen Ratentilgung und
Annuitätentilgung und was hat das mit einem Disagio
auf sich?
- Als Rechtsform eines zu
gründenden Unternehmens wird die "Gesellschaft mit
beschränkter Haftung" (GmbH gewählt. Als
Kapitalgesellschaft ist die GmbH gem. § 6 HGB
Formkaufmann und somit zur Buchführung gem. §
238 HGB verpflichtet.
Frage: Was aber hängt alles an dieser Buchführungspflicht
sowie an der Pflicht, Jahresabschlüsse nach den
einschlägigen Rechtsvorschriften zu erstellen?
- Für einen ersten Auftrag soll ein Angebotspreis
kalkuliert werden. Fragen: Wie ist dabei im Einzelnen
vorzugehen? Wie kann in den Preis ein Kundenskonto und
ein Kundenrabatt eingerechnet werden?
- Bei
einer Gewinn- und Verlustrechnung sind die
erzielten (periodenbezogenen) Erträge den
(periodenbezogenen) Aufwendungen
gegenüberzustellen, wobei zu beachten ist, dass nicht
alle einzubeziehenden Posten zugleich
zahlungswirksam sind. Fragen: Welche Posten sind zum Beispiel "Erträge
ohne Einzahlungen" und werden damit
steuerungspflichtig? Welche Posten sind hingegen "Aufwendungen
ohne Auszahlungen" und wirken damit
steuermindernd und "schonen" das Bankkonto?
Diese Kette von Problemen und Fragen, die sich
beliebig fortsetzen ließe, soll hier nur im Ansatz
verdeutlichen, womit ein Existenzgründer - einfach durch
den Tatbestand, dass er aktiv in den Wirtschaftsverkehr
eintritt - konfrontiert wird und was zunächst gar nichts
mit den Sachproblemen bei der Umsetzung seiner
Geschäftsidee zu tun hat.
Nun könnte eingewendet
werden: Es gibt doch so viel Beratungsmöglichkeiten
und Berater (Finanzberater, Steuerberater,
Fachleute für Buchführung u. a., siehe Seite
UNT 1410), die gern
hilfreich zur Seite stehen wollen. Aber: In der Regel
sind derartige Beratungen und entsprechende
Dienstleistungen (wie Buchführung) nicht "umsonst" zu
haben. Hinzu kommt das Problem der notwendigen
Vertrauensbasis, wobei gilt "Vertrauen ist gut,
selbst etwas wissen und fachlich beherrschen, ist aber
besser!" Und: Die Verantwortung liegt letztlich immer
beim Unternehmer, nicht beim Berater.
Da
das (abrufbare) "kaufmännische Wissen" bei den Nutzern
dieser Lernsoftware sicherlich unterschiedlich ausgeprägt
ist, wird im Abschnitt "Test Kaufmännisches Wissen"
ein Angebot gemacht, selbst zu prüfen bzw. zu überprüfen,
inwieweit das eigene "kaufmännische Wissen" sattelfest
genug ist, um die zu verschiedenen Themenkomplexen
gestellten Aufgaben lösen zu können (siehe Seite die
Übersicht Seite UNT 1710). |
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