1.1 Wege in die Selbstständigkeit
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1.1.1 Unternehmensgründung, Existenzgründung |
UNT 1111 [2/3] |
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b) Einordnung, Begriffsabgrenzungen |
Die Gründung neuer und die
Fortführung bestehender Unternehmen (über
Nachfolgeregelungen) hat - wie einleitend bereits
hervorgehoben - existenzielle Bedeutung für die Sicherung und den Ausbau
der Leistungsfähigkeit einer Volkswirtschaft:1
- Unternehmensgründer
schaffen mit ihren Unternehmen neue Arbeitsplätze,
-
Unternehmensgründer schaffen den
Markteinstieg in der Regel nur dann, wenn sie neue,
innovative Produkte und Dienstleistungen hervorbringen und
anbieten,
- Unternehmensgründer belegen den Wettbewerb als Motor des
Fortschritts
u. a. m.
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Als Unternehmensgründung wird jener
vielschichtige Vorgang bezeichnet, der das
Errichten eines neuen Unternehmens und
seiner Einführung auf dem Markt beinhaltet.
Sofern es sich hierbei um kleine Unternehmen
handelt, spricht man von Existenzgründung.
Dies kann entweder als originäre
Neugründung oder auch als Existenzgründung im
Rahmen eines Franchise-Konzepts oder auch
durch Übernahme eines bereits bestehenden
Betriebes
erfolgen. Bei einer Ausgliederung eines
Teils eines bestehenden Unternehmens und dessen
Überführung in einen eigenständiger Rechtskörper,
spricht man von einer Ausgründung
(derivative Unternehmensgründung).
Wird ein Unternehmen mit dem Ziel gegründet,
die Umsetzung einer besonderes innovativen
Geschäftsidee so zu fördern, dass sich eines
schnelles Unternehmenswachstum einstellt, spricht
man von einem Startup.
Die selbstständige Tätigkeit nach
erfolgter Gründung/Übernahme eines Unternehmens
zielt darauf ab, durch die marktliche Veräußerung
der erstellten Produkte und/oder Leistungen
Erlöse zu erzielen, die nicht nur die dabei
entstandenen Kosten decken, sondern
darüber hinaus die notwendigen Mittel für den
eigenen Lebensunterhalt erbringen.
Die
Existenzgründung erfolgt mit Beginn der
selbstständigen Geschäftstätigkeit,
formaljuristisch jedoch bereits durch die
notwendige Gewerbeanmeldung oder-
bei den sog. freien Berufen - allein durch
Anmeldung der freiberuflichen Tätigkeit beim
zuständigen Finanzamt.
Wichtig
ist, dass die selbstständige Tätigkeit von
Existenzgründern keine Indizien aufweist, die eine
Scheinselbständigkeit vermuten lassen. |
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