1.1  Wege in die Selbstständigkeit   
1.1.1  Unternehmensgründung, Existenzgründung UNT 1112 [3/3]
c) Existenzgründer
Existenzgründer1 sind Personen, die als Unternehmer risikobewusst denken und handeln müssen. Dies bedeutet vor allem:
  • Existenzgründer bestimmen eigenständig und unabhängig Inhalt und Ziele ihrer Tätigkeit bzw. der Tätigkeit ihres Unternehmens. Sie stützen sich dabei auf eigenständig erarbeitete Strategien für ihr produkt-, markt- und kundenorientiertes Handeln.
  • Existenzgründer bestimmen die interne und externe Organisation des von ihnen gegründeten bzw. geführten Unternehmens.
  • Existenzgründer haben als Unternehmer die Verfügungsgewalt über die Finanzen ihres Unternehmens und setzen diese Mittel so ein, dass die Zukunftsfähigkeit und die Bonität ihres Unternehmens gesichert wird.
  • Existenzgründer tragen als Unternehmer das volle Risiko für die Folgen ihrer Entscheidungen und Handlungen.
    u. a. m.
Durch diese und weitere Merkmale unterscheiden sich Existenzgründer von sog. Scheinselbstständigen. denn Indizien für eine Scheinselbstständigkeit liegen dann vor, wenn die betreffende Person
  • im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit regelmäßig keinen versicherungspflichtigen Beschäftigten angestellt hat, dessen Arbeitsentgelt aus
    diesem Beschäftigungsverhältnis im Monat 400 Euro übersteigt und/oder.
  • auf Dauer und im Wesentlichen nur für einen Auftraggeber tätig ist und/oder
  • Tätigkeiten ausführt, die typische Merkmale unternehmerischen Handelns nicht erkennen lassen und/oder
  • Tätigkeiten der Person ausführt, die dem äußeren Erscheinungsbild nach den Arbeiten entsprechen, die für den selben Auftraggeber zuvor auf Grund eines Beschäftigungsverhältnisses ausgeübt wurden.
An dem Aufdecken einer Scheinselbstständigkeit sind vor allem die Sozialversicherungsträger interessiert. Existenzgründer müssen daher bei der Gestaltung und Ausführung von Vertragsverhältnissen streng darauf achten, dass sich ihre Tätigkeit als Selbstständiger deutlich von der eines abhängig Beschäftigten unterscheidet.2
1 Anmerkung: Wenn im Weiteren vom "Existenzgründer" bzw. vom "Gründer" gesprochen wird, dann sind damit sowohl männliche als auch weibliche Personen gemeint. Ferner kann dies eine einzelne Person (= Einzelunternehmer) oder auch eine Gruppe von Personen (= Teamgründung, Gesellschaft) sein.
2 Siehe hierzu auch:
von KÄNEL, S.: Betriebswirtschaftslehre - Eine Einführung. Springer-Gabler Verlag, Wiesbaden 2018.
Herausforderung Selbstständigkeit. IHK Baden-Württemberg (PDF-Datei).
DIHK-Gründerreport (PDF-Datei).
KfW-Gründungsmonitor (PDF-Datei)