4. Kostenträgerrechnung Schließen

Lernziele:

Die Kostenträgerrechnung ist die dritte Stufe im traditionellen System der Kosten- und Leistungsrechnung nach dem Vollkostenansatz.
Ihre Aufgabe besteht primär darin, die nach Kostenarten erfassten Kosten – unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Kostenstellenrechnung (Zuschlagssätze u. a.) – dem jeweiligen Produkt als Kostenträger verursachungsgerecht zuzurechnen und – soweit immer möglich – den erzielten Erlösen aus der marktlichen Verwertung der Produkte bzw. Leistungen gegenüberzustellen.

Nach dem Durcharbeiten der einzelnen Lerneinheiten in diesem vierten Kapitel sollten Sie in der Lage sein,
  • darzulegen, nach welchen Grundprinzipien die Bestimmung von Kostenträgern in Unternehmen erfolgt,
  • zu kennzeichnen, welche Stellung die Kostenträgerrechnung im System der KLR hat und welche Teilgebiete dabei zu unterscheiden sind,
  • zu erläutern, wie eine Kostenträgerzeitrechnung als kurzfristige Erfolgsrechnung durchgeführt werden kann und
  • zu zeigen, dass Sie die gebräuchlichsten Kalkulationsverfahren in ihrem Inhalt, ihren Anwendungsvoraussetzungen und in ihren Berechnungsgrundlagen erläutern und konkrete Kalkulationen sachkundig durchführen können.

Empfehlung: Öffnen Sie als Erstes das Sitzungsprotokoll (WORD-Dokument), um parallel zur Bearbeitung des Lernstoffs Notizen machen zu können, die Sie dann auf Ihrem Computer abspeichern und ausdrucken können.