4.3  Kostenträgerstückrechnung: Kalkulation 
4.3.6  Kalkulation öffentlicher Güter KLR 4360 [1/1]
a) Problemstellung
Die Kalkulation öffentlicher Güter ist - wegen der hier vorherrschenden gemeinwohlorientierten Zielsetzungen - nicht einfach. Dennoch wird anerkannt, dass es aus Gründen der Sicherung von Wirtschaftlichkeit und Transparenz von Preisen und Gebühren für öffentliche Güter zwingend erforderlich ist, die Konzepte und Verfahren der Kostenträgerstückrechnung auch im Bereich der öffentlichen Verwaltungen und Betriebe anzuwenden.

Neben der einfachen Divisionskalkulation, die zum Beispiel im Bereich der Energieerzeugung, aber auch von Verwaltungsleistungen Anwendung findet, werden Selbstkosten und Gebühren auch nach der Zuschlagskalkulation ermittelt.1
b) Kostenorientierte Preisbildung
Bei einer kostenorientierten Preisbildung für öffentliche Güter sind drei Problemfälle zu unterscheiden:

Fall 1: Kalkulation einer solchen Preishöhe, die die entstandenen bzw. entstehenden Kosten genau decken.

Fall 2:
Kalkulation einer solchen Preishöhe, bei der eine Deckungslücke zu den entstandenen Kosten in Kauf genommen wird.

Fall 3:
Kalkulation einer Preishöhe, die nicht nur Kostendeckung sichert, sondern auch einen Gewinnzuschlag enthält.

Welcher dieser Preisbildungsstrategien der Vorrang zu geben ist, hängt von der Art der zu erfüllenden öffentlichen Aufgabe und vom Typ des öffentlichen Betriebs ab.

Zu Fall 1: Kostendeckende Preise werden zum Beispiel beim Betrieb von Parkhäusern, bei Versorgungs- und Entsorgungsbetrieben u. a. angestrebt.

Zu Fall 2: Chronische Defizitbetriebe sind zum Beispiel Theater und Einrichtungen des öffentlichen Personalverkehrs. Die Bildung kostendeckender Preise ist hier aufgrund vielfältiger sachlicher und auch politischer Einflussfaktoren kaum möglich.

Zu Fall 3: Anders ist die Situation zum Beispiel bei Kreditinstituten der öffentlichen Hand. Diese müssen einen Gewinn in die Preise einkalkulieren, weil sie sonst einen Wettbewerb initiieren würden, der für die ganze Branche gefährlich wäre.
In allen Fällen überwiegt auch bei der Kalkulation öffentlicher Güter die Preiskalkulation auf der Basis Vollkostenansatz.

Es gibt aber ein zunehmendes Interesse daran, die Methoden der Deckungsbeitragsrechnung und auch der Kalkulation mit Prozesskostensätzen auch im Bereich öffentlicher Verwaltungen und Betriebe systematisch zur Anwendung zu bringen.2

1 Siehe hierzu auch:
von WITTEN, M.: Kostenrechnung in der öffentlichen Verwaltung. Verlag Dr. Kovac, Hamburg 2007.