4.3 Kostenträgerstückrechnung: Kalkulation |
4.3.6 Kalkulation
öffentlicher Güter |
KLR 4360 [1/1] |
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a) Problemstellung |
Die Kalkulation öffentlicher Güter ist - wegen der hier
vorherrschenden gemeinwohlorientierten
Zielsetzungen - nicht einfach. Dennoch wird anerkannt,
dass es aus Gründen der Sicherung von Wirtschaftlichkeit
und Transparenz von Preisen und Gebühren für öffentliche
Güter zwingend erforderlich ist, die Konzepte und
Verfahren der Kostenträgerstückrechnung auch im Bereich
der öffentlichen Verwaltungen und Betriebe anzuwenden.
Neben der einfachen Divisionskalkulation, die zum
Beispiel im Bereich der Energieerzeugung, aber auch von
Verwaltungsleistungen Anwendung findet, werden
Selbstkosten und Gebühren auch nach der
Zuschlagskalkulation ermittelt.1
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b) Kostenorientierte Preisbildung |
Bei einer kostenorientierten Preisbildung für öffentliche
Güter sind drei Problemfälle zu unterscheiden:
Fall 1: Kalkulation einer solchen
Preishöhe, die die entstandenen bzw. entstehenden Kosten
genau decken.
Fall 2: Kalkulation
einer solchen Preishöhe, bei der eine Deckungslücke zu den
entstandenen Kosten in Kauf genommen wird.
Fall 3: Kalkulation einer Preishöhe, die
nicht nur Kostendeckung sichert, sondern auch einen
Gewinnzuschlag enthält.
Welcher dieser
Preisbildungsstrategien der Vorrang zu geben ist, hängt
von der Art der zu erfüllenden öffentlichen Aufgabe und
vom Typ des öffentlichen Betriebs ab.
Zu
Fall 1: Kostendeckende Preise werden zum Beispiel
beim Betrieb von Parkhäusern, bei Versorgungs- und
Entsorgungsbetrieben u. a. angestrebt.
Zu
Fall 2: Chronische Defizitbetriebe sind zum
Beispiel Theater und Einrichtungen des öffentlichen
Personalverkehrs. Die Bildung kostendeckender Preise ist
hier aufgrund vielfältiger sachlicher und auch politischer
Einflussfaktoren kaum möglich.
Zu Fall 3:
Anders ist die Situation zum Beispiel bei
Kreditinstituten der öffentlichen Hand. Diese müssen einen
Gewinn in die Preise einkalkulieren, weil sie sonst einen
Wettbewerb initiieren würden, der für die ganze Branche
gefährlich wäre. In allen Fällen überwiegt auch bei
der Kalkulation öffentlicher Güter die Preiskalkulation
auf der Basis Vollkostenansatz.
Es gibt aber ein
zunehmendes Interesse daran, die Methoden der
Deckungsbeitragsrechnung und auch der Kalkulation mit
Prozesskostensätzen auch im Bereich öffentlicher
Verwaltungen und Betriebe systematisch zur Anwendung zu
bringen.2
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1 Siehe hierzu auch: |
von WITTEN, M.: Kostenrechnung in der
öffentlichen Verwaltung.
Verlag Dr. Kovac, Hamburg 2007. |
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