4.3 Kostenträgerstückrechnung: Kalkulation |
4.3.5 Handelswarenkalkulation |
KLR 4353 [4/4] |
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d) Differenzkalkulation |
Jedes Unternehmen, dass versucht, mit Handelswaren gute
Umsätze zu tätigen, muss sich immer wieder
vergegenwärtigen, dass es – bildlich gesprochen – zwischen
"zwei Stühlen sitzt": Einerseits wird das Unternehmen
mit den Bedingungen des Beschaffungsmarktes
konfrontiert, was oft bedeutet, mit bestimmten
Einkaufspreisen "leben" zu müssen.
Andererseits gibt es – wie die Praxis einer zunehmend
globalisierten Wirtschaft zeigt – auch auf den
Absatzmärkten schwierige Bedingungen, so dass
sich Verkaufspreise mit guten
Gewinnmargen kaum noch realisieren lassen.
Aus
diesen Zusammenhängen heraus begründet sich die Bedeutung
der Differenzkalkulation:
Es geht
um die Beantwortung der Frage, ob sich die Vorgabe
für eine Gewinnmarge je Mengeneinheit überhaupt
realisieren lässt, wenn a) von Preisgegebenheiten
des Beschaffungsmarktes und b) von
Preisgegebenheiten des Absatzmarktes ausgegangen
wird (siehe Bild 4.12).
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Bild 4.12: Differenzkalkulation |
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Das Unternehmen PCX GmbH kauft und
verkauft im Nebengeschäft Spezialleuchten für
industrielle Anwendungen, Dabei soll im
Durchschnitt ein
Gewinn von
g = 12,00 EUR/ME erzielt werden.
Zunächst gilt es, die unternehmensinternen
Handlungskosten (Symbol
HK) zu bestimmen und auf eine
Mengeneinheit zu beziehen. Grundlage hierfür
bildet ein durchschnittlicher
Handlungskostensatz hks [%] als
prozentuales Verhältnis der unternehmensinternen
Handlungskosten HK [EUR]
zum Wareneinsatz WE [EUR]:

Im betrachteten Unternehmen wird mit einem
Handlungskostensatz von hks = 40 %
gerechnet.
Wird für den Einstandspreiseiner
Spezialleuchte wiederum der Wert EP =
80,57 EUR/ME angesetzt, dann ergibt sich
die stückbezogenen Handlungskosten hk
[EUR/ME] ein Wert von hk = 80,57 * 40/100
=32,23 EUR/ME.
Die stückbezogenen
Selbstkosten sk [EUR/ME] als Summe von
Einstandspreis und Handlungskosten betragen damit:
sk = 80,57 + 32,23 = 112,80 EUR/ME.
Das Unternehmen geht - nach Marktanalysen -
ferner davon aus, dass bei Spezialleuchten des
hier betrachteten Typs nur ein Barverkaufspreis
von VP = 122,00 EUR/ME erzielt
werden kann.
Dies aber bedeutet (in der
Rückwärtsrechnung), dass nur ein
Stückgewinn g von
g =
122,00 ./. 112,80 = 9,20 EUR/ME
erreichbar ist. Damit wird die Zielstellung von g
= 12,00 EUR/ME verfehlt. Was also tun?
Wenn
die externen Preise EP und
BVP als Größen angesehen werden
müssen, die vom Unternehmen kaum beeinflussbar
sind, verbleibt als Konsequenz nur Folgendes:
- die errechnete Gewinnmarge
akzeptieren oder - die
Handlungskosten senken.
Da die erste
Variante nur ungern in Betracht gezogen wird,
verbleibt die zweite Variante. Die Auswirkungen
sind dann in der Praxis zu spüren (weniger
Service, weniger Beratung und dgl. mehr).
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