4.3  Kostenträgerstückrechnung: Kalkulation 
4.3.5  Handelswarenkalkulation KLR 4353 [4/4]
d) Differenzkalkulation
Jedes Unternehmen, dass versucht, mit Handelswaren gute Umsätze zu tätigen, muss sich immer wieder vergegenwärtigen, dass es – bildlich gesprochen – zwischen "zwei Stühlen sitzt":
Einerseits wird das Unternehmen mit den Bedingungen des Beschaffungsmarktes konfrontiert, was oft bedeutet, mit bestimmten Einkaufspreisen "leben" zu müssen.
Andererseits gibt es – wie die Praxis einer zunehmend globalisierten Wirtschaft zeigt – auch auf den Absatzmärkten schwierige Bedingungen, so dass sich Verkaufspreise mit guten Gewinnmargen kaum noch realisieren lassen.

Aus diesen Zusammenhängen heraus begründet sich die Bedeutung der Differenzkalkulation:

Es geht um die Beantwortung der Frage, ob sich die Vorgabe für eine Gewinnmarge je Mengeneinheit überhaupt realisieren lässt, wenn a) von Preisgegebenheiten des Beschaffungsmarktes und b) von Preisgegebenheiten des Absatzmarktes ausgegangen wird (siehe Bild 4.12).
Bild 4.12: Differenzkalkulation
Das Unternehmen PCX GmbH kauft und verkauft im Nebengeschäft Spezialleuchten für industrielle Anwendungen,
Dabei soll im Durchschnitt ein Gewinn von g = 12,00 EUR/ME erzielt werden.

Zunächst gilt es, die unternehmensinternen Handlungskosten (Symbol HK) zu bestimmen und auf eine Mengeneinheit zu beziehen.
Grundlage hierfür bildet ein durchschnittlicher Handlungskostensatz hks [%] als prozentuales Verhältnis der unternehmensinternen Handlungskosten HK [EUR] zum Wareneinsatz WE [EUR]:



Im betrachteten Unternehmen wird mit einem Handlungskostensatz von hks = 40 % gerechnet.

Wird für den Einstandspreiseiner Spezialleuchte wiederum der Wert EP = 80,57 EUR/ME angesetzt, dann ergibt sich die stückbezogenen Handlungskosten hk [EUR/ME] ein Wert von hk = 80,57 * 40/100 =32,23 EUR/ME.

Die stückbezogenen Selbstkosten sk [EUR/ME] als Summe von Einstandspreis und Handlungskosten betragen damit:

   sk = 80,57 + 32,23 = 112,80 EUR/ME.

Das Unternehmen geht  - nach Marktanalysen - ferner davon aus, dass bei Spezialleuchten des hier betrachteten Typs nur ein Barverkaufspreis von VP = 122,00 EUR/ME erzielt werden kann.

Dies aber bedeutet (in der Rückwärtsrechnung), dass nur ein Stückgewinn g von

g = 122,00 ./. 112,80 = 9,20 EUR/ME

erreichbar ist. Damit wird die Zielstellung von g = 12,00 EUR/ME verfehlt. Was also tun?

Wenn die externen Preise EP und BVP als Größen angesehen werden müssen, die vom Unternehmen kaum beeinflussbar sind, verbleibt als Konsequenz nur Folgendes:

   - die errechnete Gewinnmarge akzeptieren oder
   - die Handlungskosten senken.

Da die erste Variante nur ungern in Betracht gezogen wird, verbleibt die zweite Variante. Die Auswirkungen sind dann in der Praxis zu spüren (weniger Service, weniger Beratung und dgl. mehr).