4.3 Kostenträgerstückrechnung: Kalkulation |
4.3.3 Divisionskalkulation |
KLR 4330 [1/6] |
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a) Einstufige Divisionskalkulation |
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Bei einer einstufigen Divisionskalkulation
werden die Selbstkosten je Kostenträger dadurch
ermittelt, dass man die Gesamtselbstkosten
einer Abrechnungsperiode oder einer Kostenstelle
(in [EUR] ) durch die in der betreffenden Periode
erbrachte Leistungsmenge (in
[EE]) oder durch eine Zeitaufwandsgröße
(in [ZE] ) dividiert.1 |
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Die Divisionskalkulation ist anwendbar, wenn im
betreffenden Unternehmen nur ein einziges Produkt
in größeren Mengen erstellt wird. Dies ist zum
Beispiel in solchen Unternehmen wie Ziegeleien,
Zementwerke, Zuckerfabriken, Brauereien, Wasserwerke,
Sägewerke, Elektrizitätswerke und dergleichen der Fall.
Betrachten wir hierzu Beispiele. |
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Die Fa. Holzmann KG stellt in ihrem
Sägewerk über eine längere Zeit größere Mengen
Verschalungsbrettern mit festen Abmaßen her.
Im Abrechnungszeitraum März des Geschäftsjahres Gj.
201x wurde eine Leistungsmenge (Symbol: Q)
von insgesamt 8.400 laufende
Meter Verschalungsbretter erbracht und für den
Verkauf gelagert.
In dieser Periode wurden
Gesamtselbstkosten des Betriebes (Symbol:
SK) in Höhe von insgesamt
90.720,00 EUR verursacht.
Der
Betrieb kalkuliert den Barverkaufspreis
für den laufenden Meter mit einem Gewinnzuschlag
von g = 12 %, bezogen auf die
Selbstkosten je Erzeugniseinheit.
Aufgabe: Es sind die
Selbstkosten je laufendem Meter [EUR/m]
und der Barverkaufspreis [EUR/m]
zu ermitteln. |
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Musterlösung:
Die produktbezogenen
Selbstkosten sk [EUR/m] werden wie folgt
ermittelt:
sk = SK / Q = 90.700 EUR / 8.400
m = 10,80 EUR/m.
Der Barverkaufspreis
(Symbol: BVP) ist dann wie folgt zu
berechnen:
BVP = sk + sk * g/100 = sk (1 +
g/100) = 10,80 (1 + 12/100) = 12,10 EUR/m.
Um Zufallseinflüsse auf die Höhe der Selbstkosten
je Abrechnungsperiode zu eliminieren, ist es für die
Zwecke der Ermittlung eines Angebotspreises zu empfehlen,
aus den Ist-Selbstkosten zurückliegender Abrechnungen
normierte Selbstkosten als Durchschnittswerte zu
bilden und diese zur Grundlage der Berechnung des
Gewinnzuschlages und des Barverkaufspreises zu machen.
In der Regel wird die in einer Abrechnungsperiode (=
Monat) gefertigte Leistungsmenge nicht im gleichen
Zeitraum verkauft. Tritt ein solcher Fall ein, könnte die
dargestellte Ermittlung der Selbstkosten je
Leistungseinheit zu Verzerrungen führen, da die noch nicht
verkaufte Menge mit anteiligen Verwaltungs- und
Vertriebskosten belastet werden würde.
Es empfiehlt sich dann, zu einer mehrstufigen
Divisionskalkulation überzugehen. |

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1
Siehe hierzu auch: |
von KÄNEL, S.: Kostenrechnung und
Controlling, a. a. O. |
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