4.3  Kostenträgerstückrechnung: Kalkulation 
4.3.3  Divisionskalkulation KLR 4330 [1/6]
a) Einstufige Divisionskalkulation
Bei einer einstufigen Divisionskalkulation werden die Selbstkosten je Kostenträger dadurch ermittelt, dass man die Gesamtselbstkosten einer Abrechnungsperiode oder einer Kostenstelle (in [EUR] ) durch die in der betreffenden Periode erbrachte Leistungsmenge (in [EE]) oder durch eine Zeitaufwandsgröße (in [ZE] ) dividiert.1
Die Divisionskalkulation ist anwendbar, wenn im betreffenden Unternehmen nur ein einziges Produkt in größeren Mengen erstellt wird. Dies ist zum Beispiel in solchen Unternehmen wie Ziegeleien, Zementwerke, Zuckerfabriken, Brauereien, Wasserwerke, Sägewerke, Elektrizitätswerke  und dergleichen der Fall.

Betrachten wir hierzu Beispiele.
Die Fa. Holzmann KG stellt in ihrem Sägewerk über eine längere Zeit größere Mengen Verschalungsbrettern mit festen Abmaßen her.
Im Abrechnungszeitraum März des Geschäftsjahres Gj. 201x wurde eine Leistungsmenge (Symbol: Q) von insgesamt 8.400 laufende Meter Verschalungsbretter erbracht und für den Verkauf gelagert.

In dieser Periode wurden Gesamtselbstkosten des Betriebes (Symbol: SK)  in Höhe von insgesamt 90.720,00 EUR verursacht.

Der Betrieb kalkuliert den Barverkaufspreis für den laufenden Meter mit einem Gewinnzuschlag von g = 12 %, bezogen auf die Selbstkosten je Erzeugniseinheit.

Aufgabe:
Es sind die Selbstkosten je laufendem Meter [EUR/m] und der Barverkaufspreis [EUR/m] zu ermitteln.
Musterlösung:

Die produktbezogenen Selbstkosten sk [EUR/m] werden wie folgt ermittelt:

sk = SK / Q = 90.700 EUR / 8.400 m = 10,80 EUR/m.

Der Barverkaufspreis (Symbol: BVP) ist dann wie folgt zu berechnen:

BVP = sk + sk * g/100 = sk (1 + g/100) = 10,80 (1 + 12/100) = 12,10 EUR/m.

Um Zufallseinflüsse auf die Höhe der Selbstkosten je Abrechnungsperiode zu eliminieren, ist es für die Zwecke der Ermittlung eines Angebotspreises zu empfehlen, aus den Ist-Selbstkosten zurückliegender Abrechnungen normierte Selbstkosten als Durchschnittswerte zu bilden und diese zur Grundlage der Berechnung des Gewinnzuschlages und des Barverkaufspreises zu machen.

In der Regel wird die in einer Abrechnungsperiode (= Monat) gefertigte Leistungsmenge nicht im gleichen Zeitraum verkauft. Tritt ein solcher Fall ein, könnte die dargestellte Ermittlung der Selbstkosten je Leistungseinheit zu Verzerrungen führen, da die noch nicht verkaufte Menge mit anteiligen Verwaltungs- und Vertriebskosten belastet werden würde.
Es empfiehlt sich dann, zu einer mehrstufigen Divisionskalkulation überzugehen.

1 Siehe hierzu auch:
von KÄNEL, S.: Kostenrechnung und Controlling, a. a. O.