4.2 Kostenträgerzeitrechnung |
4.2.4 Kostenüberdeckung, Kostenunterdeckung |
KLR 4240 [1/1] |
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a) Zusammenhang |
Die Erstellung des Kostenträgerblattes (BAB II) basiert
bei der Zurechnung der Gemeinkosten auf der Verwendung von
Normalkostenzuschlagssätzen.
Beschäftigungsschwankungen, Verbrauchsabweichungen und
Preisabweichungen führen jedoch dazu, dass die so
ermittelten Normalgemeinkosten von den Ist-Gemeinkosten
lt. BAB abweichen. Daraus begründen sich folgende
Wirkungen (siehe Bild 4.06): |
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Bild 4.06: Kostenüber- bzw. Kostenunterdeckung |
b) Fünfter Schritt: Betriebsergebnis im Fallbeispiel |
Im betrachteten Fallbeispiel nehmen wir an, dass die
Ist-Gemeinkosten des Abrechnungsmonats März bei dem lt.
Kostenstellenrechnung ausgewiesenen Betrag von
450.240,00 EUR liegen. Die Summe der
Normalgemeinkosten ergibt sich aus der Addition der
Positionen 2, 5, 7, 13 und 14
in den vorstehenden Tabellen zu insgesamt 448.228
EUR.
Nach dem Schema in Bild 4.06 ergibt
sich somit folgende Kostenunterdeckung:
448.228 EUR ./. 450.240,00 EUR = - 2.012 EUR.
Dies bedeutet, dass in die
Kostenträgerzeitrechnung ein geringerer Betrag
an Gemeinkosten eingerechnet haben als dies für den
gegebenen Abrechnungszeitraum notwendig gewesen wäre.
Das ermittelte Umsatzergebnis in Höhe von 277.572
EUR wird somit um den Betrag von 2.012
EUR zu hoch ausgewiesen.
Die Konsequenz ist, dass vom errechneten
Umsatzergebnis die Kostenunterdeckung in Höhe von
2.012 EUR subtrahiert werden muss, um zum realen
Betriebsergebnis zu gelangen:
Umsatzergebnis 277.572 EUR
Kostenunterdeckung
- 2.012 EUR =
Betriebsergebnis 275.560 EUR.
Im Falle einer ermittelten Kostenüberdeckung
müsste der entsprechende Betrag dem Umsatzergebnis hinzu
addiert werden, um zum richtigen
Betriebsergebnis zu gelangen.
Bewertungen zu
Kostenunter- bzw. Kostenüberdeckungen sollten erst nach
einer tiefergehenden Kostenanalyse
vorgenommen werden. Es wäre sicher vorschnell
geurteilt, wenn im betrachteten Fallbeispiel
geschlussfolgert werden würde, dass die
Normalkostenzuschlagssätze zu niedrig angesetzt sind.
Die höheren Ist-Kosten können zum Beispiel auch auf einen
nicht zu rechtfertigenden mengenmäßigen Mehrverbrauch von
Gemeinkostenmaterial oder nicht gerechtfertigte Ausgaben
zurückzuführen sein.
Dennoch: Um gravierende
Kostenüber- bzw. -unterdeckungen zu vermeiden, müssen
offenbar die Normalkosten-Zuschlagssätze ständig auf ihre
Realitätsnähe hin überprüft und bei größeren Abweichungen
von den Zuschlagssätzen auf Ist-Kostenbasis entsprechend
angepasst werden. |
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