4.2  Kostenträgerzeitrechnung 
4.2.4   Kostenüberdeckung, Kostenunterdeckung KLR 4240 [1/1]
a) Zusammenhang
Die Erstellung des Kostenträgerblattes (BAB II) basiert bei der Zurechnung der Gemeinkosten auf der Verwendung von Normalkostenzuschlagssätzen.

Beschäftigungsschwankungen, Verbrauchsabweichungen und Preisabweichungen führen jedoch dazu, dass die so ermittelten Normalgemeinkosten von den Ist-Gemeinkosten lt. BAB abweichen.
Daraus begründen sich folgende Wirkungen (siehe Bild 4.06):
Bild 4.06: Kostenüber- bzw. Kostenunterdeckung
b) Fünfter Schritt: Betriebsergebnis im Fallbeispiel
Im betrachteten Fallbeispiel nehmen wir an, dass die Ist-Gemeinkosten des Abrechnungsmonats März bei dem lt. Kostenstellenrechnung ausgewiesenen Betrag von 450.240,00 EUR liegen.
Die Summe der Normalgemeinkosten ergibt sich aus der Addition der Positionen 2, 5, 7, 13 und 14 in den vorstehenden Tabellen zu insgesamt 448.228 EUR.

Nach dem Schema in Bild 4.06 ergibt sich somit folgende Kostenunterdeckung:

448.228 EUR ./. 450.240,00 EUR = - 2.012 EUR.

Dies bedeutet, dass in die Kostenträgerzeitrechnung ein geringerer Betrag an Gemeinkosten eingerechnet haben als dies für den gegebenen Abrechnungszeitraum notwendig gewesen wäre.
Das ermittelte Umsatzergebnis in Höhe von 277.572 EUR wird somit um den Betrag von 2.012 EUR zu hoch ausgewiesen.

Die Konsequenz ist, dass vom errechneten Umsatzergebnis die Kostenunterdeckung in Höhe von 2.012 EUR subtrahiert werden muss, um zum realen Betriebsergebnis zu gelangen:

     Umsatzergebnis                277.572 EUR
     Kostenunterdeckung          - 2.012 EUR
  

    = Betriebsergebnis            275.560 EUR.

Im Falle einer ermittelten Kostenüberdeckung müsste der entsprechende Betrag dem Umsatzergebnis hinzu addiert werden, um zum richtigen Betriebsergebnis zu gelangen.

Bewertungen zu Kostenunter- bzw. Kostenüberdeckungen sollten erst nach einer tiefergehenden Kostenanalyse vorgenommen werden.
Es wäre sicher vorschnell geurteilt, wenn im betrachteten Fallbeispiel geschlussfolgert werden würde, dass die Normalkostenzuschlagssätze zu niedrig angesetzt sind.
Die höheren Ist-Kosten können zum Beispiel auch auf einen nicht zu rechtfertigenden mengenmäßigen Mehrverbrauch von Gemeinkostenmaterial oder nicht gerechtfertigte Ausgaben zurückzuführen sein.

Dennoch: Um gravierende Kostenüber- bzw. -unterdeckungen zu vermeiden, müssen offenbar die Normalkosten-Zuschlagssätze ständig auf ihre Realitätsnähe hin überprüft und bei größeren Abweichungen von den Zuschlagssätzen auf Ist-Kostenbasis entsprechend angepasst werden.