4.3  Kostenträgerstückrechnung: Kalkulation 
4.3.1   Kosten- und Preiskalkulation KLR 4310 [1/3]
a) Einordnung
Die Kalkulation als Form der Kostenträgerstückrechnung ist ein zentrales Glied im System der Kosten- und Leistungsrechnung und in der betriebswirtschaftlichen Führung einer Einrichtung (Unternehmen, Betrieb, Verwaltung).

Unternehmen bzw. Kaufleute können aus Zeit- und Aufwandsgründen auf die Erledigung vieler KLR - Aufgaben verzichten, aber kein Unternehmer kann ohne Angebotskalkulation für Erzeugnisse oder Leistungen auskommen, denn bevor es zu einem Auftrag kommt, möchte ein potenzieller Kunde immer erst wissen "Und was kostet das?" bzw. "Und was würde das insgesamt kosten?" (siehe auch Bild 4.07).

Und auch auf die Konkurrenz muss der Unternehmer aufpassen!
Deshalb ist es beispielsweise nicht immer möglich, eine kostenorientierte Preisbildung vorzunehmen. Vielmehr gewinnen Vorgehensweisen einer marktorientierten bzw. konkurrenzorientierten Preisbildung immens an Bedeutung.

Fakt ist, es gibt ein breites Spektrum an Kalkulationsverfahren und nur wer dieses Spektrum kennt,  kann die für den konkreten Fall richtige Vorgehensweise auswählen.
 
Einige weitere Hinweise:
Wenn von Kostenträgerstückrechnung als Grundform der Kalkulation von Kosten und Preisen die Rede ist, dann sind zwei Dinge zu beachten:
Erstens geht es nicht im wörtlichen Sinne um "Stück". Gemeint ist immer eine zu definierende Leistungseinheit. Dies kann tatsächlich das "Stück" sein, es kann sich aber genauso gut um "Quadratmeter", "Liter", "Kilogramm" und dgl. handeln oder sich auf einen definierten Auftrag mit eindeutiger Leistungsbeschreibung beziehen.

Zweitens ist zu beachten, dass die Kalkulation von Erzeugnissen und Leistungen - im Unterschied zur Kostenträgerzeitrechnung - nicht auf einen konkreten Zeitpunkt oder Zeitraum Bezug nimmt.
Gut beraten ist man aber immer, bei einem Kostenvoranschlag zu vermerken "Dieses Angebot gilt für eine Frist von x Tagen". Damit schafft man sich den notwendigen Spielraum, um äußeren Preiseinflüssen (z. B. bei Material- oder Personalkosten) begegnen zu können.
Bild 4.07: Entscheidungskriterium "Preis"