4.3 Kostenträgerstückrechnung: Kalkulation |
4.3.1 Kosten- und Preiskalkulation |
KLR 4310 [1/3] |
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a) Einordnung |
Die Kalkulation als Form der
Kostenträgerstückrechnung ist ein zentrales Glied
im System der Kosten- und Leistungsrechnung und in der
betriebswirtschaftlichen Führung einer Einrichtung
(Unternehmen, Betrieb, Verwaltung).
Unternehmen
bzw. Kaufleute können aus Zeit- und Aufwandsgründen auf
die Erledigung vieler KLR - Aufgaben verzichten, aber kein
Unternehmer kann ohne Angebotskalkulation für Erzeugnisse
oder Leistungen auskommen, denn bevor es zu einem Auftrag
kommt, möchte ein potenzieller Kunde immer erst wissen "Und
was kostet das?" bzw. "Und was würde das
insgesamt kosten?" (siehe auch Bild 4.07).
Und auch auf die
Konkurrenz muss der Unternehmer aufpassen!
Deshalb ist es beispielsweise nicht immer möglich, eine
kostenorientierte Preisbildung vorzunehmen.
Vielmehr gewinnen Vorgehensweisen einer
marktorientierten bzw. konkurrenzorientierten
Preisbildung immens an Bedeutung.
Fakt ist, es
gibt ein breites Spektrum an Kalkulationsverfahren und nur
wer dieses Spektrum kennt, kann
die für den konkreten Fall richtige Vorgehensweise
auswählen. Einige weitere Hinweise:
Wenn von Kostenträgerstückrechnung als Grundform der
Kalkulation von Kosten und Preisen die Rede ist, dann sind
zwei Dinge zu beachten: Erstens geht
es nicht im wörtlichen Sinne um "Stück". Gemeint
ist immer eine zu definierende Leistungseinheit.
Dies kann tatsächlich das "Stück" sein, es kann sich aber
genauso gut um "Quadratmeter", "Liter", "Kilogramm" und
dgl. handeln oder sich auf einen definierten Auftrag mit
eindeutiger Leistungsbeschreibung beziehen.
Zweitens ist zu beachten, dass die
Kalkulation von Erzeugnissen und Leistungen - im
Unterschied zur Kostenträgerzeitrechnung - nicht auf einen
konkreten Zeitpunkt oder Zeitraum Bezug nimmt. Gut
beraten ist man aber immer, bei einem Kostenvoranschlag zu
vermerken "Dieses Angebot gilt für eine Frist von x
Tagen". Damit schafft man sich den notwendigen
Spielraum, um äußeren Preiseinflüssen (z. B. bei Material-
oder Personalkosten) begegnen zu können.
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Bild 4.07: Entscheidungskriterium "Preis" |
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