8.3 Phase 6: Kapitalabfluss |
8.3.2
Entscheidungen zur Mittelverwendung |
UNT 8323 [4/5] |
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d) Position 6.4 (Entnahmen, Gewinnausschüttungen) |
♦ Zum Sachverhalt
Einzelunternehmer
sowie geschäftsführende Gesellschafter von
Personengesellschaften bestreiten ihren
Lebensunterhalt dadurch, dass sie Entnahmen
aus den erzielten Umsatzerlösen tätigen. Dies ist
handels- und steuerrechtlich logischerweise zulässig, denn
im dauerhaften Erwirtschaften von Mitteln für den eigenen
Lebensunterhalt und für die Befriedigung persönlicher
Bedürfnisse besteht ja ein wichtiges Motiv der Gründung
und Führung von Personenunternehmen.1
Betriebswirtschaftlich sind derartige Privatentnahmen
und damit verbundene Gewinnausschüttungen für das
Unternehmen immer dann "verkraftbar", wenn Überschüsse
(Gewinne) erwirtschaftet werden. Ist dies nicht der Fall,
gibt es diesbezüglich sofort ernste Probleme für das
weitere Bestehen des Unternehmens.
Bei
Kapitalgesellschaften gelten andere Regelungen. Hier
erhalten der bzw. die Geschäftsführer einer GmbH bzw. die
Vorstandsmitglieder einer AG ein Gehalt lt.
Anstellungsvertrag. Privatentnahmen sind nicht
zulässig. Können die Gehälter nicht zu fälligen
Terminen gezahlt werden, besteht folgerichtig
Insolvenzgefahr. Werden hingegen Gewinne
erwirtschaftet, dann erheben die Eigentümer der
Gesellschaft Ansprüche auf Gewinnausschüttungen
bzw. Dividendenzahlungen, was zu weiteren
Abflüssen vom Bestand liquider Mittel führt.♦ Fallbeispiel Max Muster e. K.
Im hier betrachteten Fallbeispiel kann der Unternehmer
Privatentnahmen tätigen, sei es aus jenem Teil, der als
kalkulatorischer Unternehmerlohn mit in die Preise für die
erstellten Dienstleistungen berechnet wurde oder sei es
aus erwirtschafteten Gewinnen (nach Steuern). Der
Unternehmer verzichtet aber im Moment darauf, da er erst
sein Umsatzgeschäft weiter stabilisieren möchte.
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e) Position 6.5 (Übergang zur Innenfinanzierung) |
♦ Zum Sachverhalt
Ein gegründetes Unternehmen kann - aus
betriebswirtschaftlicher Sicht - nur fortbestehen, wenn es
der Gründer schafft, den in Gang gesetzten Umsatzprozess
zu einem sich selbst tragenden Kreislauf
mit den Phasen Kapitalverwendung, Kapital- und
Personaleinsatz, Kapitalwandlung, Kapitalrückfluss und
Kapitalabfluss zu gestalten.
Kriterium hierfür ist,
ob und wie es dem Unternehmer gelingt, sich in seinem
Geschäftsbetrieb von der Außenfinanzierung - als bislang
alleiniger Form der Kapitalbeschaffung - abzukoppeln und
eine dauerhafte Innenfinanzierung dieses
Betriebs zustande zu bringen (siehe Bild 8.04, Seite
UNT 8311).
Eine derartige Innenfinanzierung
bedingt verschiedene Voraussetzungen
(siehe
Folgeseite). |
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Siehe hierzu auch: |
von KÄNEL, S.: Betriebswirtschaftslehre -
Eine Einführung, a. a. O. |
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