8.3   Phase 6: Kapitalabfluss
8.3.2   Entscheidungen zur Mittelverwendung UNT 8322 [3/5]
c) Position 6.3 (Steuern, Gebühren, Abgaben)
Zum Sachverhalt

Jeder Unternehmer hat entsprechend den einschlägigen Rechtsvorschriften Abgaben an den Staat und an andere Einrichtungen zu leisten.
Dies betrifft vor allem:1
  • Vorauszahlungen zur Umsatzsteuer (ggf. aber auch Antrag auf Rückerstattung von Vorsteuerbeträgen),
  • Anteile des Unternehmers als Arbeitgeber in Bezug auf SV-Beiträge,
  • Beiträge zur Berufsgenossenschaft und ggf. zur  Künstlersozialkasse,
  • Vorauszahlungen zur Gewerbesteuer, zur Einkommen- Körperschaftsteuer
Auch diese Abgaben sind pflichtgemäß zu fälligen Terminen zu leisten und führen zwangsläufig zum Abfluss liquider Mittel.

Fallbeispiel Max Muster e. K.

Aus der Darstellung der wirtschaftlichen Situation nach Abschluss der Phase 5 (siehe Seite UNT 8120) ist zu ersehen:
  • Verbindlichkeiten aus Umsatzsteuer:     3.974,80 EUR,
  • Forderungen aus Vorsteuer:                    420,85 EUR.
Daraus ergibt sich eine USt.-Zahllast von 3.553,95 EUR. Dieser Betrag wird per Banküberweisung bezahlt.

Es besteht ferner noch eine sonstige Verbindlichkeit in Bezug auf den Arbeitgeber-Beitrag zur Sozialversicherung in Höhe von 1.180,00 EUR. Auch dieser Betrag wird nunmehr per Banküberweisung bezahlt.

Folgende weitere Beträge werden per Banküberweisung bezahlt:
  • Grundsteuer (Vierteljahres-Betrag):     410,00 EUR,
  • Kfz-Steuer:                                           120,00 EUR,
  • Beitrag zur Berufsgenossenschaft        840,00 EUR.
1 Siehe hierzu auch:
von KÄNEL, S.: Betriebswirtschaftslehre - Eine Einführung, a. a. O.