8.3 Phase 6: Kapitalabfluss |
8.3.2
Entscheidungen zur Mittelverwendung |
UNT 8322 [3/5] |
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c) Position 6.3 (Steuern, Gebühren, Abgaben) |
♦ Zum Sachverhalt
Jeder Unternehmer hat
entsprechend den einschlägigen Rechtsvorschriften
Abgaben an den Staat und an andere Einrichtungen
zu leisten. Dies betrifft vor allem:1
- Vorauszahlungen zur
Umsatzsteuer (ggf. aber auch Antrag auf
Rückerstattung von Vorsteuerbeträgen),
- Anteile des Unternehmers
als Arbeitgeber in Bezug auf SV-Beiträge,
- Beiträge zur
Berufsgenossenschaft und ggf. zur
Künstlersozialkasse,
- Vorauszahlungen zur
Gewerbesteuer, zur Einkommen-
Körperschaftsteuer.
Auch diese Abgaben sind
pflichtgemäß zu fälligen Terminen zu leisten und führen
zwangsläufig zum Abfluss liquider Mittel.♦ Fallbeispiel Max Muster e. K.
Aus der Darstellung der wirtschaftlichen Situation nach
Abschluss der Phase 5 (siehe
Seite UNT 8120)
ist zu ersehen:
- Verbindlichkeiten aus Umsatzsteuer:
3.974,80 EUR,
-
Forderungen aus Vorsteuer:
420,85 EUR.
Daraus ergibt sich eine USt.-Zahllast
von 3.553,95 EUR. Dieser Betrag wird per
Banküberweisung bezahlt.
Es besteht ferner noch eine sonstige
Verbindlichkeit in Bezug auf den
Arbeitgeber-Beitrag zur Sozialversicherung in
Höhe von 1.180,00 EUR. Auch dieser Betrag
wird nunmehr per Banküberweisung bezahlt.
Folgende
weitere Beträge werden per Banküberweisung bezahlt:
- Grundsteuer (Vierteljahres-Betrag):
410,00 EUR,
- Kfz-Steuer:
120,00 EUR,
- Beitrag zur
Berufsgenossenschaft
840,00 EUR.
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1
Siehe hierzu auch: |
von KÄNEL, S.: Betriebswirtschaftslehre -
Eine Einführung, a. a. O. |
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