5.3   Phase 2: Kapitalverwendung (Fallbeispiel)
5.3.1  Investitionen (Beschaffung von Anlagegütern) UNT 5311 [2/2]
b) Beschaffung von Betriebsmitteln und Gegenständen der Büroausstattung
Entsprechend dem Investitionsplan (Teil Güter des Anlagevermögens, siehe Seite UNT 4220) hat der Unternehmer Max Muster
folgende Vermögensgegenstände erworben und die dabei anfallenden Beträge (Beispielzahlen) zwischenzeitlich per Banküberweisung bezahlt:

Nr. Position Nettobetrag [EUR] USt. (19 %) Bruttobetrag [EUR]
1 Betriebsmittel (Prüfgeräte, Ladegeräte u. a.) 96.000,00 18.240,00 114.240,00
2 Büromöbel, Computer u. a. 84.000,00 15.960,00 99.960,00
3 Geräte der Sicherungstechnik 21.000,00 3.990,00 24.990,00

c) Anschaffung eines Kleintransporters
Betreffs des geplanten Erwerbs eines Kleintransporters liegen dem Unternehmer zwei Angebote zur Entscheidung vor. Mittels einer Kostenvergleichsrechnung soll nun jenes Angebot den Zuschlag erhalten, das in der Nutzung des Transporters die geringsten Gesamtkosten aufweist.
Der Unternehmer hat hierzu folgende Daten zusammengestellt:

Nr. Position % Angebot 1 Angebot 2
1 Listenpreis {EUR]   41.500,00 46.200,00
2 Lieferer-Rabatt [%] bzw. [EUR] 10 4.150,00 4.620,00
3 Zieleinkaufspreis [EUR]   37.350,00 41.580,00
4 Anschaffungsnebenkosten [EUR]   2.470,00 3.180,00
5 Anschaffungskosten AK [EUR]   39.820,00 44.760,00
6 Jährliche Fahrleistung FL [km/a]   40.000 40.000
7 Nutzungsdauer ND [a]   6 6
8 Restwert RW [EUR]   2.500,00 4.200,00
9 sonstige fixe Kosten [EUR/a]   1.250,00 1.420,00
10 variable Kosten kv [EUR/km]   0,95 0,82
11 Kalkulatorischer Zinssatz i [% p. a.] 8,0    


Der Kostenvergleich beider Angebote führt dazu, dass sich der Unternehmer für das Angeot 2 entscheidet, obgleich die Anschaffungskosten für dieses Fahrzeug höher sind als bei Angebot 1.

Worauf begründet sich die Entscheidung?

Siehe die Musterlösung auf folgender Sonderseite:
Musterlösung