5.3 Phase 2: Kapitalverwendung
(Fallbeispiel) |
5.3.1
Investitionen (Beschaffung von Anlagegütern) |
UNT 5310 [1/2] |
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a) Grundstück und Bauten |
Der Gründer Max Muster hat - wie dargestellt (siehe Seite
UNT 4120) - ein noch unbebautes Grundstück geerbt, das
er für die Umsetzung seiner Geschäftsidee nutzen will.
In einem solchen Erbschaftsfall braucht der neue
Eigentümer gem. § 3 Abs. 2
GrEStG keine
Grunderwerbsteuer entrichten. Dennoch entstehen hierbei
Kosten (mit Beispielzahlen):
Einheitswert des Grundstücks:
280.000 EUR.
Nr. |
Position |
Nettobetrag [EUR] |
USt. (19 %) |
Bruttobetrag [EUR] |
1 |
Notarielle Beurkundung |
500,00 |
152,00 |
952,00 |
2 |
Gebühren für Eintrag in das Grundbuch1 |
600,00 |
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500,00 |
3 |
Grundsteuer (3,5 Promille des
Einheitswerts) |
980,00 |
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980,00 |
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dazu vierteljährlicher Zahlungsbetrag |
245,00 |
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245,00 |
Der Unternehmer überweist die Beträge für die
notarielle Beurkundung und die Gebühren für den
Grundbucheintrag fristgemäß mit Banküberweisung in einem
Geschäftsgang. Annahmen: Der vierteljährliche
Zahlungsbetrag zur Grundsteuer sei noch nicht fällig.
Für die Errichtung der Werkstatt
(Fertigungshalle, Lagerräume, ferner Büroräume, Parkplatz)
hat der Unternehmer Max Muster ein
mittelständischen Unternehmen aus B-Stadt beauftragt.
Rechtsgrundlage für diesen Beschaffungsvorgang bildet ein
Bauvertrag (Werksvertrag). Es wird
angenommen, dass die gesamten Baumaßnahmen im Zeitraum von
5 Monaten abgeschlossen wurden, wobei das
veranschlagte Finanzbudget (siehe Seite
UNT 4220) sogar unterboten
wurde.
Der Unternehmer leistete
folgende Zahlungen per Banküberweisung:
Position |
Nettobetrag [EUR] |
USt. 19 % [EUR] |
Bruttobetrag [EUR] |
Kosten der realisierten Baumaßnahmen |
345.000,00 |
65.500,00 |
410.550,00 |
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1
Zur Beachtung. Gebühren für den
Berichtigungsantrag werden vom
Grundbuchamt nicht verlangt, wenn Erben
des eingetragenen Eigentümers eingetragen
werden sollen und wenn der
Eintragungsantrag binnen zwei Jahren seit
dem Erbfall bei dem Grundbuchamt
eingereicht wird (Nr. 14110 KV GNotKG
(Kostenverzeichnis zum Gerichts- und
Notarkostengesetz). Im betrachteten
Fall seien - so die Annahme - die 2 Jahre
jedoch überschritten. |
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