Zu
Frage 1: Höchstbetrag
bei Teamgründungen
Mit dem KfW-Unternehmerkredit (Startgeld) werden werden
Existenzgründer, kleine Unternehmen und Freiberufler
gefördert, die über die erforderlichen fachlichen und
kaufmännischen Qualifikationen verfügen und deren
Gesamtfremdfinanzierungsbedarf 100.000 Euro
nicht übersteigt.
Finanziert werden Investitionen, auch Betriebsmittel, und
zwar bis zu 100 Prozent. Bei mehreren Gründern (Teamgründung)
kann für das gleiche Vorhaben der Höchstbetrag je
Gründer in Anspruch genommen werden.
Der KfW-Gründerkredit (Startgeld) muss vor Beginn des
Vorhabens beantragt werden. Der Antrag an die KfW Bankengruppe
muss über die Hausbank (Bank oder Sparkasse)
des Gründers bzw. Unternehmers gestellt werden (siehe
Gründerzeiten-Finanzierung, PDF-Datei).
Zu Frage 2: KfW-Unternehmerkredit:
Haftungsfragen
Für die Gewährung des KfW-Unternehmenkredits sind
bankübliche Sicherheiten (z. B. Grundschuld-Eintrag,
Sicherungsübereignung u. a.) zu stellen, wobei Form und
Umfang der Besicherung im Rahmen der Kreditverhandlungen mit
Ihrer Hausbank zu klären sind. Insofern wird es fraglich
sein, ob die Existenzgründerin eine Zusage zu ihrem
Kreditantrag bekommen wird. Generell gilt, dass bei
Investitionsfinanzierungen eine 50-prozentige
Haftungsfreistellung des durchleitenden
Kreditinstitutes (Hasubank) gewährt wird.
Zu Frage 3: Kauf eines
Grundstücks mit Mitteln des ERP-Gründerkredits
Aus Mitteln des ERP-Gründerkredits (Startgeld) kann der
Erwerb von Grundstücken und Gebäuden, einschließlich der
Baunebenkosten durchaus finanziert werden.
Von der Förderung ausgeschlossen ist
allerdings der Erwerb von Gütern aus dem Eigentum des
Ehegatten beziehungsweise Lebenspartners (gemäß
Lebenspartnerschaftsgesetz).
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