5.3 Phase 2: Kapitalverwendung
(Fallbeispiel) |
5.3.2 Weitere Beschaffungsvorgänge und
Geschäftsvorfälle |
UNT 5320 [1/1] |
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a) Einkauf von Gegenständen des Umlaufvermögens |
Entsprechend dem Investitionsplan (Teil Güter des
Umlaufvermögens) hat der Unternehmer Max Muster folgende
weitere Vermögensgegenstände erworben und die dabei
anfallenden Beträge zwischenzeitlich per Banküberweisung
bezahlt:
Nr. |
Position |
Nettobetrag [EUR] |
USt. (19 %) |
Bruttobetrag [EUR] |
1 |
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe (erstes
Materiallager) |
1500,00 |
285,00 |
1.785,00 |
2 |
Handelswaren (Leuchten. Ersatzbatterien u.
a.) |
700,00 |
133,00 |
833,.00 |
Zur Beachtung: Die hier
aufgeführten Beträge wurden - so hier die Annahme -
zum betrachteten Stichtag vom Unternehmer noch
nicht bezahlt (Ausnutzung des von Lieferanten
angebotenen Zahlungsziels).
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b) Inanspruchnahme von Dienstleistungen, sonstige
Aufwendungen |
In der über mindestens 6 Monate währenden Phase
"Kapitalverwendung" hat der Unternehmer einige
Dienstleistungen in Anspruch genommen sowie Gegenstände
des Betriebs- und Bürobedarfs eingekauft. Zudem sind
Kfz-Kosten, Werbungskosten und Versicherungsbeträge
angefallen. Übersicht:
Nr. |
Position |
Nettobetrag [EUR] |
USt. (19 %) |
Bruttobetrag [EUR] |
1 |
Kommunikationsleistungen (Telekom) |
300,00 |
57,00 |
357,00 |
2 |
Beratungsleistungen (Steuerberater,
Architekt u. a.) |
2.200,00 |
418,00 |
2.618,00 |
3 |
Gegenstände des Büroberarfs |
200,00 |
38,00 |
238,00 |
4 |
Kfz-Kosten |
400,00 |
76,00 |
476,00 |
5 |
Werbungskosten |
1.500,00 |
285,00 |
1.785,00 |
6 |
Versicherungsbeträge (inkl.
Versicherungssteuer) |
1.800,00 |
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1.800,00 |
Die aufgeführten Beträge (inklus. Umsatzsteuer) wurden
vom Unternehmer mit Banküberweisung bezahlt. |
c) Erstattung der bezahlten Umsatzsteuer (Vorsteuer) durch
das Finanzamt |
Zwangsläufig summieren sich in der Phase der
Kapitalverwendung die Beträge der vom Unternehmer
bezahlten Umsatzsteuer (= Vorsteuer) zu einem beachtlichen
Posten an Liquiditätseinbußen. Es ist daher wichtig,
dass der Unternehmer über die Erstellung und eine digitale
Zusendung einer entsprechenden Umsatzsteuer-Voranmeldung
die bezahlte Umsatzsteuer als "Forderung gegenüber dem
Finanzamt" über das System "Elster"
geltend macht.
Im hier betrachteten Fall hat der
Unternehmer folgende Summe an Umsatzsteuerbeträgen (als
Vorsteuer) bezahlt: 113.631,40 EUR.
Wir nehmen an, dass dieser Betrag dem Unternehmer vom
zuständigen Finanzamt auf dessen Geschäftskonto zurück
erstattet wurde. |
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