4.4
Deckung des Kapitalbedarfs durch Finanzierung |
4.4.1
Finanzierungsquellen |
UNT 4411 [2/8] |
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b) Mögliche Finanzierungsquellen (Übersicht) |
Für die Deckung des Kapitalbedarfs und somit für die
Finanzierung des Geschäftsbetriebs eines Unternehmens
können - vom Grundsatz her - folgende die in nachstehender
Übersicht angegebenen Quellen genutzt werden.1 |
Nr. |
Finanzierungsquelle |
Anmerkungen |
1 |
Eigene
Mittel(Einlagenfinanzierung) |
Unter
Einlagen ist das Einbringen von
Vermögensgegenständen in ein Unternehmen zum
Zwecke der Ingangsetzung, der Aufrechterhaltung
bzw. der Erweiterung des Geschäftsbetriebs
eines Unternehmens zu verstehen. Einlagen
werden vom Grundsatz her auf Dauer eingebracht,
wobei ggf. bestimmte Vorschriften - je nach
gewählter Rechtsform des Unternehmens -
zu beachten sind.
Einlagen können in Form
von Geld, in Form von Sachgütern wie Grundstücke,
Immobilien, Pkw und dgl., in Form von
immateriellen Gütern wie Patente, Software und
dgl. sowie auch in Form von Wertpapieren
(Finanzanlagen) getätigt werden. Einlagen werden
durch durch den oder die
Unternehmensgründer (bisherige Eigentümer
bzw. Gesellschafter) und/oder - nachfolgend -
durch neue Gesellschafter in ein
zu gründendes oder ein bereits bestehendes
Unternehmen eingebracht. |
2 |
Haftende Eigenkapitalquellen, Eingehen einer
Beteiligung (Beteiligungsfinanzierung)
|
Jungunternehmer können die Eigenkapitalbasis
dadurch stärken, dass Mittel aus dem
Förderprogramm "ERP-Kapital für Gründung"
oder dem Programm "KFW-Unternehmerkapital"
in Anspruch nehmen. Es handelt sich hierbei um
zinsbegünstigte Nachrangdarlehen, die als
"haftendes Eigenkapital" einzuordnen sind. Der
Unternehmer kann sich ferner mit einem
Geschäftspartner verbinden. Dies führt
allerdings zur Gründung einer Gesellschaft
(welcher Art auch immer) und ist damit verbunden,
dass der Partner Mitsprache in der
Geschäftsführung einfordert (Beteiligungsfinanzierung). |
3 |
Kreditfinanzierung (Fremdfinanzierung) |
Eine Kreditfinanzierung
eines Unternehmens liegt vor, wenn die zur
Ingangsetzung, Aufrechterhaltung bzw. Erweiterung
des Geschäftsbetriebes eines Unternehmens
benötigten finanziellen Mittel von außen
und zeitlich befristet in den
Unternehmensprozess eingebracht werden, und zwar
über die Vergabe von Krediten durch
Kapitalgeber (Kreditinstitute, andere Unternehmen,
Privatpersonen u.a.) und/oder aus
Förderprogrammen (EU, Bund, Länder, Kommunen)
bereitgestellt und/oder über Anzahlungen
von Kunden und dgl.
Grundlage für die
Prüfung einer Kreditbewilligung durch die Hausbank
bildet einerseits der vom Gründer vorzulegende
Businessplan und andererseits die Prüfung und
Bewertung von Sicherheiten, die der
Gründer vorweisen kann.
Eine spezielle Form
der Kreditfinanzierung ist beispielsweise das
Ausschöpfen eines von Lieferanten gewährten
Zahlungsziels (Lieferantenkredit). |
4 |
Zuschüsse
(Fremdfinanzierung) |
Als
Zuschussfinanzierung werden Formen der
Fremdfinanzierung bezeichnet, die dadurch
gekennzeichnet sind, dass einem Unternehmen nicht
rückzahlungspflichtige finanzielle Mittel
zugeführt oder aber Steuererleichterungen (Senkung
der Steuern) bewirkt werden. Grundlage für die
Zuschussfinanzierung sind in der Regel staatliche
Förderprogramme (z. B. Investitionsabzugsbetrag
gem. § 7g
EStG, Lohnkostenzuschüsse u. a.). |
5 |
Sonderformen (Leasing, Factoring) |
Leasing
bedeutet Erwerb und zeitlich befristete
Nutzung eines Wirtschaftsgutes auf der
Grundlage eines Leasing-Vertrages zwischen einem
Leasing-Geber und dem betreffenden
Unternehmen als
Leasing-Nehmer.
Als
Factoring wird der vertraglich geregelte,
fortlaufende Ankauf von Forderungen aus
Lieferungen und Leistungen eines Unternehmens
durch einen Factor bezeichnet. Grundlage des
Factoring ist ein Vertrag zwischen a) einem
leistenden Unternehmen (als Verkäufer, Klient des
Factors) und b) einem Finanzierungsinstitut (Factor).
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6 |
Anleihen |
Unter einer
Anleihe versteht man einen
langfristigen Kredit, der durch die Ausgabe
von Schuldverschreibungen am Kapitalmarkt
aufgenommen wird. Anleihen verbriefen einen
Rückzahlungsanspruch sowie einen Anspruch auf
Zinszahlungen in bestimmter Höhe als Entgelt für
die Überlassung des Kapitals |
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Bei allen diesen Quellen handelt es sich um Formen der
Außenfinanzierung (siehe Bild 2,12, Seite
UNT
2420). |
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