8.5 Wissenstests zum Kapitel 8    
8.5.1  Aussagen [JA/NEIN] UNT 8510 [1/4]
Nachfolgend werden 5 Aussagen zu den im Kapitel 8 behandelten Themen gemacht.
Sie sollen entscheiden, ob die jeweilige Aussage als richtig (= JA) oder als nicht richtig (= NEIN) zu werten ist.
Ihre Antwort wird wie folgt ausgewertet: Grüne Markierung = richtig; rote Markierung = nicht richtig.
Die Anzahl "richtiger" und "nicht richtiger" Antworten wird mitgezählt (siehe letzte Zeile der Tabelle)!
Nr. Aussage JA NEIN Lösungshinweise
1. Der Unternehmer Max Muster erhält vom Kunden K. für die Beschaffung einer neuen Auto-Batterie eine Anzahlung in Höhe von 100,00 EUR.
Der Unternehmer bucht diesen Vorgang wie folgt:

Bank  100,00 EUR
         an Verbindlichkeiten aLuL  100,00 EUR.

Ist diese Buchung sachlich richtig?
NEIN ist richtig, denn
bei einer Anzahlung handelt es sich um einen Kundenkredit, der zwar im SOLL richtigerweise als Zugang zum Bankguthaben zu buchen ist, bei der HABEN-Buchung jedoch unter "Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen" zu passivieren ist. Es liegt ja keine "Lieferung und Leistung vor"!
2. Von einem unechten Factoring wird dann gesprochen, wenn der Factor die Delkredere-Funktion nicht mit übernimmt.

Ist diese Aussage sachlich richtig?
JA ist richtig!
Ein unechtes Factoring liegt dann vor, wenn der Factor nur die Dienstleistungs- und die Finanzierungsfunktion übernimmt, nicht aber das Risiko eines Forderungsausfalls (Delkredere-Funktion)!
3.

Der Unternehmer A bringt sein Auto in die Werkstatt des  Unternehmers Max Muster und lässt die anstehende Inspektion durchführen. Als A das Auto abholen will, stellt er fest, dass er den Rechnungsbetrag nicht zahlen kann. Er will später zahlen, aber das Auto dennoch mitnehmen. Der Werkstattinhaber sieht das aber anders: Solange die Rechnung nicht bezahlt ist, bleibt das Auto in der Werkstatt.

Ist diese Position der Werkstatt rechtlich richtig?
JA ist richtig!
Die Position des Werkstattinhabers Max Muster ist rechtlich in Ordnung.
Nach § 647 BGB besteht das sog. Unternehmerpfandrecht. Das Auto muss jedoch Eigentum des Unternehmers A sein.
4.

Der Unternehmer A hat an das Unternehmen U. ein Produkt X verkauft. Auf der zugehörigen Rechnung ist als Liefer- und das Rechnungsdatum der 10. Mai Gj. 201x angegeben sowie der Satz vermerkt "Der Rechnungspreis ist zum 25. Mai 201x" fällig. Da vom Unternehme U. auch am 27. Mai d. J. immer noch kein Zahlungseingang vorliegt, wird durch die Buchhaltung (beim Unternehmer A) sofort ein Standard-Mahnschreiben mit Androhung eines einzuleitenden gerichtlichen Mahnverfahrens abgeschickt.

Halten Sie dieses Vorgehen für gut und richtig?

NEIN ist richtig, denn
das Unternehmen U. befindet sich zwar in Zahlungsverzug, aber in derartigen Fällen ist es nicht klug, ein automatisch durch die Buchführungs-Software erstelltes Standard-Mahnschreiben abzuschicken. Besser ist das Versenden eines persönlich gehaltenen Mahnschreibens etwa in der Form: "Wir haben Ihnen am 10. Mai d. J. das Produkt X geliefert. Haben Sie dieses Produkt erhalten? Ihr Debitoren-Konto weist zum heutigen Tage noch einen Betrag von Minus ... EUR auf!" (Des Weiteren die Angaben zur Rechnung mit Fälligkeitstermin).
Ein solches Vorgehen ist im Forderungsmanagement i. d. R. wirksamer.
5.

Der Unternehmer Peter K. erzielt mit seinem Geschäftsbetrieb einen jährlichen Umsatz von durchschnittlich 504.000 Euro. Er geht davon aus, dass für ihn - umsatzsteuerrechtlich - die Soll-Besteuerung und nicht die Ist-Besteuerung in Frage kommt.

Liegt der Unternehmer mit dieser Auffassung richtig? 

JA ist richtig!
Der Unternehmer unterliegt der SOLL-Besteuerung, da er mit seinem Jahresumsatz von über 500.000 EUR den Grenzwert für eine mögliche IST-Besteuerung überschreitet. Dies bedeutet, dass die Umsatzsteuer mit Ablauf des Voranmeldezeitraums entsteht, in dem die Lieferung oder die sonstige Leistung nach vereinbarten Entgelten ausgeführt worden ist (vgl. § 13 UStG).
Außerdem unterliegt er mit dieser Umsatzgröße der Buchführungspflicht.
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