8.2 Phase 5: Kapitalrückfluss (Inkasso) |
8.2.2 Nutzung des Factorings |
UNT 8220 [1/1] |
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a) Inhalt |
In den zurückliegenden Jahren hat – im Rahmen eines
aktiven Forderungsmanagements – eine Sonderform
der kurzfristigen Fremdfinanzierung
immer größere Bedeutung erlangt, die als Factoring
bezeichnet wird. Ein wesentlicher Grund für das
gestiegene Interesse am Factoring ist das gestiegene
Ausfallrisiko bei Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen infolge unzureichender Zahlungsmoral sowie der
Zunahme von Firmen-Insolvenzen. Die Kreditinstitute
sehen im Factoring zudem eine weiteres Betätigungsfeld in
ihren Geschäftsaktivitäten. Hieraus erklärt sich, warum
die meisten Factoring-Institute als Tochtergesellschaften
von Kreditinstituten gegründet wurden.1
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Als Factoring wird der
vertraglich geregelte, fortlaufende Ankauf
von Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen eines Unternehmens durch einen Factor
bezeichnet.
Grundlage des Factoring ist ein
Vertrag zwischen
- einem leistenden Unternehmen (als
Verkäufer, Klient des Factors),
- einem Finanzierungsinstitut (Factor).
Dabei erklärt sich der Klient bereit, dem Factor
seine Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
ständig gesamthaft oder teilweise zum Kauf
anzubieten. . |
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b) Ausgestaltung |
Der Factor seinerseits erklärt sich bereit, für den
Klienten die folgenden Funktionen zu übernehmen (siehe
Bild 8.02):
- Abwicklung der Debitorenbuchhaltung, Übernahme des
Mahnwesens und des Inkassos (Dienstleistungsfunktion),
- Bevorschussung der angekauften Forderungen (Finanzierungsfunktion)
sowie ggf.
- Übernahme des Risikos bei Forderungsausfall (Delkrederefunktion).
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Bild 8.02: Zur Nutzung des Factorings in der Phase
"Kapitalrückfluss" |
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Siehe hierzu auch: |
von KÄNEL, S.: Betriebswirtschaftslehre -
Eine Einführung, a. a. O. |
von KÄNEL, S.: WBT-Lernsoftware
"Finanzierung und Rating".
IWK, Dresden 2018. |
OLFERT, K.: Finanzierung.
Kiehl Verlag, Herne 2017. |
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