8.2 Phase 5: Kapitalrückfluss (Inkasso) |
8.2.1 Zu beachtende Sachverhalte |
UNT 8210 [1/1] |
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a) Probleme in der Phase
"Kapitalrückfluss" |
Die Praxis zeigt, dass die Formwandlung in der Phase
"Kapitalrückfluss" nicht immer reibungslos funktioniert.
Typische Probleme in der Phase des Kapitalrückflusses
sind:
- Ausnutzen von eingeräumten Kundenskonti
(mit Erlösschmälerungen),
- Zahlungsverzug des Schuldners mit der
Konsequenz des Einleitens von Mahnverfahren,
- Rücksendungen von beanstandeten
Produkten, Nichtabnahme einer fertigen Leistung mit
Forderungen zur Nachbesserung,
- Insolvenz des Schuldners
u. a. m. Wichtig ist somit. dass beim Abschluss
eines Kaufvertrages die Liefer- und vor allem die
Zahlungsbedingungen zwischen Vertragspartnern im
Umsatzprozessgeklärt werden (siehe hierzu die Ausführungen
auf Seite
UNT
7325).
Jeder Unternehmer
ist gut beraten, vor Abschluss eines Kauf- bzw.
Werkvertrages zu prüfen, ob der betreffende Kunde bzw.
Auftraggeber über die ausreichende Bonität
(Bewertung der Zahlungsfähigkeit) verfügt. Derartige Prüfungen
sollten sich vor allem auf die Klärung der Rechts-
und Vermögensverhältnisse des Partners, die bisherige
Zahlungsweise und die auch auf die Persönlichkeit des
Partners beziehen.
Als Auskunftsstellen kommen in Frage:
Kreditinstitute, Rating-Agenturen, öffentliche Register
(Handelsregister u. a.), gewerbsmäßige Auskunfteien (z.
B. Creditreform), Geschäftspartner des Kunden u. a.
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b) Kundenkredit |
Anzahlungen oder Vorauszahlungen - als Kundenkredit
- sind – als Bestandteil der Zahlungsbedingungen –
besonders dann anzustreben, wenn es um
- die Finanzierung eines größeren Auftrages geht,
dessen Abwicklung eine längere Zeit in Anspruch nimmt
und zudem finanzielle Vorleistungen im größeren Umfang
erfordert (z. B. Werkverträge im Anlagenbau, in der
Bauwirtschaft u. a.),
- Neukunden (mit noch nicht geklärter Bonität) geht
und/oder
- es sich um Produkte handelt, die nach
Fertigstellung nicht mehr anders verkauft werden
können (z. B. Herstellung von CD-ROM im Kundenauftrag)
oder wenn
- es den Wunsch nach Reservierung von Plätzen
(Hotels, Tagungen und dgl.) betrifft, die bei
Nicht-Inanspruchnahme zu Umsatzverlusten führen
würden.
Der Kundenkredit hat für ein Unternehmen (als
Leistungsersteller) insbesondere folgende Vorteile:
- Der Kundenkredit verbessert die
Liquiditätssituation des Unternehmens, vor allem dann,
wenn die Leistungserstellung zeit- und kostenintensiv
ist und das leistende Unternehmen selbst wiederum
Lieferanten als Nachauftragnehmer für erbrachte
Leistungen bezahlen muss (siehe Erstellen von
Bauwerken, von komplizierten Softwarelösungen und
dgl.).
- Der Kundenkredit gibt dem leistenden Unternehmen
eine gewisse Sicherheit, dass der Kunde zahlungsfähig
ist und die zu erstellende Leistung abnehmen wird.
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Siehe hierzu auch: |
von KÄNEL, S.: Betriebswirtschaftslehre -
Eine Einführung, a. a. O. |
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