4.5 Wissenstests zum Kapitel 4    
4.5.1  Aussagen [JA/NEIN] UNT 4510 [1/4]
Nachfolgend werden 5 Aussagen zu den im Kapitel 4 behandelten Themen gemacht.
Sie sollen entscheiden, ob die jeweilige Aussage als richtig (= JA) oder als nicht richtig (= NEIN) zu werten ist.
Ihre Antwort wird wie folgt ausgewertet: Grüne Markierung = richtig; rote Markierung = nicht richtig.
Die Anzahl "richtiger" und "nicht richtiger" Antworten wird mitgezählt (siehe letzte Zeile der Tabelle)!
Nr. Aussage JA NEIN Lösungshinweise
1.

Das Einbringen von Einlagen durch die Eigentümer eines Unternehmens ist eine Form der Außen- und nicht der Innenfinanzierung des Unternehmens.

Ist diese Aussage sachlich richtig?

JA ist richtig!
Einlagen der Eigentümer werden 'von außen' in den Kreislauf des Unternehmensprozesses eingebracht.
Die Einlagenfinanzierung ist somit eine Form der Außenfinanzierung des Unternehmens!
2. In die Ermittlung des Gesamtkapitalbedarfs ist auch der Aufwand für den Aufbau eines Material- bzw. Warenlagers einzubeziehen, obgleich es sich bei Material (Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe) bzw. Handelswaren nicht um Gegenstände des Anlagevermögens handelt.

Ist das sachlich richtig?
JA ist richtig!
Die Ingangsetzung des Geschäftsbetriebs eines gewerblichen Unternehmens bedingt, dass ein bestimmter Sicherheitsbestand an Material bzw. Waren (als "eiserne Reserve") verfügbar ist. Die Aufwendungen für den Aufbau eines solchen Bestandes sind Bestandteil des Gesamtkapitalbedarfs.
3.

Die Mittel aus dem KfW-Förderprogramm "ERP-Kapital für Gründung" braucht ein Gründer nicht zurückzuzahlen, da es sich hierbei um "haftendes Eigenkapital" handelt.

Ist diese Aussage sachlich richtig? 


NEIN ist richtig, denn
diese Mittel zählen bei der Kreditwürdigkeitsprüfungen durch die Hausbank zwar zum "haftenden Eigenkapital", da dahinter die Übernahme der Haftung durch den Staat steht, es bleibt aber dabei, dass es sich um rückzahlungspflichtige Kredite handelt, auch wenn sie als Darlehen nachrangig (gegenüber anderen Krediten) eingeordnet werden.
4.

Ein Unternehmensgründer hat zwecks Errichtung eines Gewerbebetriebes ein unbebautes Grundstück entgeltlich erworben. Nachfolgend wurde ein Anschluss zur naheliegenden Verkehrsstraße gebaut. Die Kosten für diesen Anschluss wurden dem Unternehmer in Rechnung gestellt, der daraufhin diese Kosten als Position "nachträgliche Anschaffungskosten" dem Kaufpreis für das Grundstück hinzurechnet.

Ist diese Aussage sachlich richtig? 

JA ist richtig!
Zu den Anschaffungskosten eines Anlagegutes gehören auch "nachträgliche Anschaffungskosten", wie zum Beispiel eine Umlage der Kosten für einen Straßenbau.
5.

In die Ermittlung des Kapitalbedarfs im Bereich "Umlaufvermögen", Position "sonstige Ausgaben" kann das durchschnittlich gewährte Zahlungsziel von Lieferanten von der Gesamtdauer der Kapitalbindung subtrahiert werden.

Ist diese Aussage sachlich richtig? 

NEIN ist  richtig, denn
die "sonstigen Ausgaben" wie Mietzahlungen, Bezahlung von Kommunikationsleistungen und dergleichen fallen auch im Zeitraum gewährter Zahlungsziele der Lieferanten an. Die Zahlungsziele von Lieferanten sind nur bei der Ermittlung der Kapitalbindungsdauer bei der RHB-Positionen und Handelswaren zu beachten.
Anzahl richtiger Antworten

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