4.4
Deckung des Kapitalbedarfs durch Finanzierung |
4.4.2
Fallbeispiel Max Muster e. K. |
UNT 4420 [1/2] |
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a) Einzubringende eigene Mittel |
Jeder Existenzgründer muss (bzw. sollte) in der Lage sein,
eigene Mittel in das Gründungsvorhaben einzubringen.
Im betrachteten Fallbeispiel kann der Gründer Max
Muster als Eigenmittel sowohl das geerbte
Grundstück mit Schätzwert von 280.000,00
EUR sowie liquide Mittel in Höhe
von 250.000,00 EUR und auch
Sacheinlagen (Computer, Büromöbel u. a.) im Wert
von insgesamt 7.800,00 EUR einbringen.
Da sich das Grundstück bereits im Eigentum des
Gründers befindet, entsteht diesbezüglich kein
Kapitalbedarf. Das Grundstück kann vielmehr als wertvolle
Sicherheit beim Eingehen einer
Fremdfinanzierung eingebracht werden. Gleiches gilt für
die einzubringenden Sacheinlagen. Die liquiden Mittel
hingegen stehen zur Abdeckung des noch offenen
Kapitalbedarfs zur Verfügung.
Wenn vom ermittelten
Gesamtkapitalbedarf in Höhe von 685.800,00 EUR
der Betrag für die möglichen eigenen Mittel in Höhe von
insgesamt 257.800,00 EUR subtrahiert
werden, dann verbleibt ein noch offener Betrag von
428.000,00 EUR.
Welche Quellen können
genutzt werden, um diesen Betrag finanziell abzusichern? |
b) Haftende Eigenkapitalquellen |
Jungunternehmer können die Eigenkapitalbasis dadurch
stärken, dass Mittel aus dem Förderprogramm "ERP-Gründerkredit"1
oder dem Programm "KfW-Unternehmerkapital"2
in Anspruch nehmen.
Im betrachteten fall will der
Unternehmensgründer Max Muster (nach ausführlicher
Beratung) folgende Mittel aus den genannten Programmen in
Anspruch nehmen:
Aufnahme eines
ERP-Gründerkredits in Höhe von
100.000,00 EUR und
Aufnahme eines
KfW-Unternehmerkredits in Höhe von
150.000,00 EUR.
jeweils mit einer
Laufzeit von 10 Jahren.
Dem
Existenzgründer fehlen zur Deckung des gesamten
Kapitalbedarfs nunmehr immer noch 178.000,00 EUR
(428.000 EUR ./. 100.000 EUR ./. 150.000 EUR)..
Zur Abdeckung dieses Rest-Betrages verbleibt dem
Gründer wohl nur noch die Möglichkeit der Aufnahme eines
Bankkredits.
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