4.4
Deckung des Kapitalbedarfs durch Finanzierung |
4.4.1
Finanzierungsquellen |
UNT 4413 [4/8] |
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d) Bedeutung des Eigenkapitals |
Das Eigenkapital erklärt die Herkunft
jenes Teiles des Vermögens eines Unternehmens, der
- von den rechtlichen Eigentümern des
Unternehmens zur Ingangsetzung, Aufrechterhaltung und
ggf. zur Erweiterung des Geschäftsbetriebes in Form
von Einlagen zur Verfügung gestellt wurde
(Außenfinanzierung) bzw. der - nachfolgend
-
- im Geschäftsbetrieb des Unternehmens in Form von
Überschüssen (nach Steuern) erwirtschaftet und der
nicht bzw. vorerst nicht zur Ausschüttung/Entnahme
kommt (Innenfinanzierung).
Grundlage der rechnerischen Ermittlung des Eigenkapitals
bildet das sog. bilanzielle Eigenkapital.
Diese Größe ergibt sich nach der bereits genannten
Beziehung "Eigenkapital = Vermögen ./. Fremdkapital".1
Funktionen des Eigenkapitals:
- Das Eigenkapital repräsentiert – als Gegenwert des
entsprechenden Vermögens – die wirtschaftliche
Grundlage für den Start und die Fortführung
des Geschäftsbetriebes eines Unternehmens.
- Das Eigenkapital weist gegenüber den
Fremdkapitalgebern und den Geschäftspartnern des
Unternehmens den Umfang der Haftung
für eingegangene Verbindlichkeiten aus. Es schützt
somit die Ansprüche der Fremdkapitalgeber, denn
Verluste werden zuerst mit dem Eigenkapital
verrechnet.
- Das Eigenkapital gibt Auskunft darüber,
wer in welchem Umfang als Eigentümer
des Unternehmens gilt und – als Folge – wer in welchem
Umfang am Gewinn bzw. Verlust zu beteiligen ist. Im
Insolvenzfall sind Rückzahlungsansprüche der
Eigentümer des Unternehmens jedoch nachrangig
gegenüber den Ansprüchen der Fremdkapitalgeber!
- Bei Kapitalgesellschaften kennzeichnen die
getätigten Einlagen die Grenze für die
Gewinnausschüttung, das heißt durch eine
Gewinnausschüttung dürfen die Geschäftsanteile keine
Minderung erfahren.
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