4.3 Kapitalbedarf "Umlaufvermögen" |
4.3.2 Fallbeispiel Max Muster e. K. |
UNT 4321 [2/2] |
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b) Ermittlung des Kapitalbedarfs (Fortsetz.) |
♦ Kapitalbedarf "Löhne"
Bei einer durchschnittlichen
Kapitalbindungsdauer bei der Position "Löhne"
von 8 Tagen
[2 + 1 + 5 = 8] und einem durchschnittlich täglichen
Lohn-Aufwand von 850,00 EUR/Tag ergibt
bei dieser Position ein Kapitalbedarf von 850,00 *
8 = 6.800,00 EUR. Bei
Forderung nach "Sofort-Kasse" könnte dieser Betrag noch
weiter gesenkt werden.
Im hier betrachteten
Fallbeispiel ist davon auszugehen, dass der
Unternehmensgründer im Prozess der Leistungserstellung
vorrangig selbst "mit Hand anlegen" wird bzw. muss. Dies
bedeutet, dass er den einen "kalkulatorischen
Unternehmerlohn" in Rechnung stellen kann,
obgleich er selbst kein "Arbeitnehmer" (mit
Arbeitsvertrag) ist und demzufolge ein solcher Lohn auch
nicht als Aufwand in der Buchführung erscheint. Sachlich
gesehen stellen Beträge des kalkulatorischen
Unternehmerlohns Zusatzkosten (in der
Kostenrechnung) dar.1
♦ Kapitalbedarf "sonstige Ausgaben"
Bei dieser Position erhalten wir folgendes
Ergebnis:
Bei einer
durchschnittlichen Kapitalbindungsdauer bei der Position
"sonstige Ausgaben" von
14 Tagen [6 + 2 + 1 + 5 = 14] und einem
durchschnittlich täglichen Aufwand von 600,00
EUR/Tag ergibt bei dieser Position ein
Kapitalbedarf von 8.400,00 EUR. |
♦ Kapitalbedarf "Umlaufvermögen" (gesamt)
Die Summation der bisher ermittelten drei Teilbeträge
liefert als Ergebnis einen Kapitalbedarf im Bereich des
Umlaufvermögens von 15.800,00 EUR.
Dies bedeutet, dass für die Ingangsetzung des
Geschäftsbetriebs des Unternehmens mindestens ein Betrag
von 15.800 EUR vorfinanziert werden muss
und im Weiteren ein solcher Betrag ständig im laufenden
Unternehmensprozess gebunden ist!
Damit es bei der Ingangsetzung des Geschäftsbetriebs des
zu gründenden Unternehmens nicht zu "Problemen" kommt,
sollte der Existenzgründer in den benötigten Kapitalbedarf
noch zwei weitere Positionen einbeziehen, und zwar
einerseits einen Kapitalbedarf betreffs der Überbrückung
der Zeitspanne bis zur Aufnahme der eigentlichen
Leistungserstellung und andererseits einen Betrag als
Liquiditätsreserve. Im betrachten Fallbeispiel werden
hierzu folgende Annahmen gemacht: |
Nr. |
Position |
Betrag [EUR] |
1 |
Kapitalbedarf "Umlaufvermögen" (Position
RHB/Handelswaren, Löhne, sonstige Ausgaben) |
15.800,00 |
2 |
+ Kapitalbedarf "Vor Beginn der
Leistungserstellung" (Ausgaben für Gebühren,
Beratung, Werbung, Lebenshaltungskosten u. a.) |
30.000,00 |
3 |
+ Liquiditätsreserve |
40.000,00 |
4 |
= Kapitalbedarf "Bereich Umlaufvermögen" |
85.800,00 |
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♦ Gesamter Kapitalbedarf
Der gesamte Kapitalbedarf ergibt sich aus der
Summe der beiden Hauptpositionen "Kapitalbedarf
Anlagevermögen" und "Kapitalbedarf "Umlaufvermögen":
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Nr. |
Position |
Betrag [EUR] |
1 |
Kapitalbedarf "Anlagevermögen" |
600.000,00 |
2 |
+ Kapitalbedarf "Umlaufvermögen" |
85.800,00 |
3 |
= Kapitalbedarf gesamt |
685.800,00 |
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1
Siehe hierzu auch: |
von KÄNEL, S.: Lernsoftware "Kosten- und
Leistungsrechnung".
IWK, Dresden 2018. |
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