4.2 Kapitalbedarf "Anlagevermögen" |
4.2.1 Grundlagen |
UNT 4211 [2/3] |
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b) Ermittlung der Anschaffungskosten |
Zu den Anschaffungskosten gehören - wie dargestellt -
"die Aufwendungen, die geleistet werden müssen, um einen
Vermögensgegenstand zu erwerben und ihn in einen
betriebsbereiten Zustand zu versetzen, soweit sie dem
Vermögensgegenstand einzeln zugeordnet werden können"
sowie auch Nebenkosten
und
nachträgliche Anschaffungskosten.
Die
möglicherweise im Anschaffungspreis enthaltenen
Preisminderungen (z. B. Skonti, nachträglich gewährte und
gesondert ausgewiesene Rabatte und Boni) sind bei der
Ermittlung der Anschaffungskosten abzusetzen.
Für
die Ermittlung der Anschaffungskosten wird folgendes
Rechenschema herangezogen:
Anschaffungspreis [EUR] |
Kaufpreis (netto), ohne
Umsatzsteuer |
+ Anschaffungsnebenkosten [EUR] |
Bezugskosten,
Transportversicherungen, Zölle, Montagekosten,
Notarkosten, Maklergebühren, Vermessungsgebühren,
Testkosten und anderes |
+ nachträgliche Anschaffungskosten [EUR] |
ggf. Umlage der Kosten für
Straßenbau, nachträgliche Anschaffung von
Zubehörteilen zu Anlagen und dgl. |
./. Anschaffungspreisminderungen [EUR] |
genutzte Skonti, Boni und
andere Preisnachlässe, |
= Anschaffungskosten [EUR] |
zu diesem Betrag ist das
Anlagegut zu aktiveren |
Hierzu kann das unten angegebene Beispiel uter
MS Excel bearbeitet werden. |
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