2.3 Gründungskonzept (Businessplan)
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2.3.1 Einordung |
UNT 2310 [1/1] |
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Begriff |
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Das Gründungskonzept, zumeist als
Businessplan bezeichnet, ist ein
Skript, das in erster Linie der
Überprüfung und Bewertung der Machbarkeit
der skizzierten Geschäftsidee des Existenzgründers
und im Weiteren als Drehbuch
bei
der definitiven Umsetzung dieser
Idee und damit der Ingangsetzung des
eigentlichen Geschäftsbetriebes in der nunmehr
selbstständigen Tätigkeit des Gründers dient.
Je ausführlicher
und je aussagefähiger dieses Dokument ist,
desto mehr wird es jene überzeugen, die der
Gründungswillige für die Unterstützung seines
Vorhabens gewinnen will! Das Gründungskonzept
(als Businessplan) sollte vom Existenzgründer
selbst geschrieben und
unterschrieben werden, nur dann wird er mit dem
Konzept so vertraut sein, dass er bei Gesprächen
mit der Hausbank, mit Förderstellen und weiteren
Personen und Einrichtungen überzeugend wirkt
(siehe auch Bild 2.09).1 |
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Bild 2.09: Einordnung des Businessplanes |
Hinsichtlich Form und Inhalt
des Businessplanes sollte
sich der Gründer an folgenden Punkten orientieren:2
- Der Skript sollte klar und
übersichtlich gegliedert
sein.
- Die Sprache sollte
verständlich sein, auf die Verwendung spezieller
Fachbegriffe sollte weitgehend verzichtet werden.
- Dem
Skript ist eine knappe und aussagefähige Zusammenfassung
voranzustellen.
- Die eigentliche Geschäftsidee ist in
Bezug auf Produkt bzw. Dienstleistung mit Ausweis des
Nutzens für die potenziellen Kunden verständlich und mit
aussagefähigen Fakten darzustellen.
- Im Weiteren ist
sichtbar zu machen, mit welcher Konkurrenz- und
Wettbewerbssituation der Gründer auf seinem Zielmarkt zu
rechnen hat und wie diesbezüglich sein Marketing-Konzept
aussieht.
- Die Wahl des in Aussicht genommenen
Standortes und der angedachten Rechtsform des Unternehmens
ist zu begründen.
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Zum
Businessplan gehören ferner klare Aussagen zum Aufbringen
von Eigenmitteln sowie zur Finanzierung
des
Gesamtvorhabens.
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