2.2 Geschäftsidee und weitere Klärungen |
2.2.3 Eigenkapitalaufbringung und Finanzierung |
UNT 2230 [1/2] |
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a) Bedeutung der Eigenkapitalaufbringung |
Eine hinreichende Ausstattung mit Eigenmitteln
(in Form von Sachgütern, verwertbaren Rechten und sowie
von Geld) ist eine unabdingbare Grundlage für eine
Unternehmensgründung sowie im Weiteren für die notwendige
finanzielle Unabhängigkeit des
Unternehmens. |
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Die Ausstattung eines Unternehmens mit
Eigenmitteln bildet a) die
Haftungsgrundlage gegenüber Gläubigern
und b) die Handlungsgrundlage für
die Ingangsetzung und das Aufrechterhalten seines
Geschäftsbetriebes (siehe Bild 2.07).
Höhe und sachliche
Ausgestaltung der Eigenmittelausstattung wird
maßgeblich durch den Unternehmenszweck
sowie durch die gewählte Rechtsform
des Unternehmens bestimmt. Die entsprechende
Mittelbereitstellung in Form von Geld oder in Form
von geldwerten Sachgütern oder Rechten wird als
Einlagenfinanzierung (der Gründer
des Unternehmens) bezeichnet. Kommen später
weitere Eigentümer hinzu, dann sprechen wir von
Formen der Beteiligungsfinanzierung. |
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Es ist zwar möglich, eine Unternehmergesellschaft
(haftungsbeschränkt) mit einem Startkapital von
nur einem Euro (als Bareinzahlung) zu gründen,
aber damit sind Bedingungen verknüpft, die auch nicht so
leicht zu erfüllen sind.
Zu den Aufgaben in der
Konzeptionsphase zur Existenzgründung gehört somit auch
die Klärung, welche eigenen Mittel (nach
Art und Höhe) der Gründungswillige beim Start in die
Selbstständigkeit aufbringen kann bzw. - im Kontext zur
Rechtsform - aufbringen muss und auf welche Weise die
Ingangsetzung des Geschäftsbetriebs des zu gründenden
Unternehmens generell finanziert werden
kann.
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Bild 2.07: Eigenkapitalaufbringung (Bezug zur Bilanz) |
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Siehe hierzu auch: |
von KÄNEL, S.: Betriebswirtschaftslehre -
Eine Einführung, a. a. O. |
Starthilfe. Der erfolgreiche Weg in
die Selbstständigkeit (BMWi) ( PDF-Datei).
. |
Herausforderung Selbstständigkeit. IHK
Baden-Württemberg (PDF-Datei). |
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