2.2 Geschäftsidee und weitere Klärungen |
2.2.2 Weitere konstitutive Entscheidungen |
UNT 2220 [1/2] |
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a) Standort und Wirkungsraum |
Nach der Erarbeitung und Präzisierung der Geschäftsidee
und der Umsetzung dieser im Sinne Bestimmung des
Unternehmenszwecks. sind im Prozess der
Unternehmensgründung weitere konstitutive Entscheidungen
zu treffen, und zwar als Nächstes die Entscheidung zum
Standort des künftigen Unternehmens und
zum Wirkungsraum der
Unternehmensaktivitäten. Die beste Geschäftsidee kann sich
schnell "in Luft auflösen", gelingt es nicht, einen zur
Geschäftsidee passenden Standort zu finden |
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Als Standort eines Unternehmens
gilt der geographisch bestimmte Ort, an dem das
Unternehmen seine Leistungsfaktoren zum Einsatz
bringt, um Ertragsgüter entsprechend seinem
Unternehmenszweck zu erstellen.1
Besteht ein Unternehmen aus
mehreren Unternehmensteilen mit unterschiedlichen
Standorten, gilt der Sitz der Unternehmensleitung
als Standort des Unternehmens. |
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Als Standortfaktoren werden all jene
Sachverhalte und Gegebenheiten in Betracht gezogen, deren
ortsspezifisches Wirken signifikanten Einfluss auf die
Wahl des konkreten Standortes für die Gründung bzw.
Neuansiedlung eines Unternehmens und damit auf die
Verwirklichung seiner ökonomischen, sozialen und
ökologischen Ziele ausübt. Dabei werden
aufwandswirksame, personalwirtschaftliche sowie
ertragswirksame Faktoren in einen Zusammenhang gebracht.
Aufwandsbeeinflussende Faktoren
sind vor allem Grundstückspreise, Mietpreise für
Gewerberäume, Beschaffungskosten für Rohstoffe, Niveau der
technischen Infrastruktur mit deren Wirkungen auf die
Transportkosten, ferner Steuern und andere Abgaben,
Energiekosten, Bebauungsvorschriften, Umweltschutzauflagen
und dgl.
Zu den personalwirtschaftlichen
und sozialen Faktoren gehören vor allem
die Verfügbarkeit über qualifiziertes Fachpersonal, die
Höhe der Lohnkosten, nutzbare Fördermaßnahmen der
öffentlichen Hand bei Umschulungen bzw. bei der
Einstellung von Personal, soziales Klima am Standort und
dgl.
Als ertragswirksame Faktoren
gelten vor allem die durch Kaufkraft untersetzte Nachfrage
nach den vom Unternehmen angebotenen Gütern, die gegebene
Lebensqualität am Ort, die Konkurrenzsituation am Standort
und dgl. mehr.
Im Kontext zum Geschäftszweck und
zum Standort ist auch zu beachten bzw. zu klären, welchen
Wirkungsraum das zu gründende betreffende
Unternehmen anstrebt bzw. ausfüllen will (siehe Bild
B 2.05).
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Als Wirkungsraum von Unternehmen
ist sowohl der geographisch bestimmbare
Aktionsradius im Handeln des betreffenden
Unternehmens als auch die damit im Zusammenhang
stehende Kombination von Produkten und Märkten
innerhalb dieses Aktionsradius zu verstehen. |
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Hinsichtlich des Wirkungsraumes
muss der Existenzgründer klären, ob er seine
künftigen Angebote (Produkte, Dienstleistungen)
nur
- lokal (am Standort des Unternehmens),
- regional,
- überregional,
- deutschlandweit,
- im Wirtschaftsgebiet der Europäischen
Union oder auch
- im globalen Maßstab
anbieten will oder - unter Beachtung von Gesetzen
und sonstigen Vorschriften - auch anbieten kann.
Darüber hinaus ist
auch bereits in der Konzeptionsphase zu klären, ob
die Geschäftsidee auf eines reines
E-Business-Geschäft (über Internet)
hinausläuft oder ob sich die Geschäftsidee
überhaupt eignet, Kunden über das Internet zu
gewinnen und E-Commerce-Geschäfte
zu betreiben. |
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Bild 2.05: Standort und Wirkungsraum eines Unternehmens |
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