1.6  Wissenstests zum Kapitel 1    
1.6.1  Aussagen [JA/NEIN] UNT 1610 [1/3]
Nachfolgend werden 5 Aussagen zu den im Kapitel 1 behandelten Themen gemacht.
Sie sollen entscheiden, ob die jeweilige Aussage als richtig (= JA) oder als nicht richtig (= NEIN) zu werten ist.
Ihre Antwort wird wie folgt ausgewertet: Grüne Markierung = richtig; rote Markierung = nicht richtig.
Die Anzahl "richtiger" und "nicht richtiger" Antworten wird mitgezählt (siehe letzte Zeile der Tabelle)!
Nr. Aussage JA NEIN Lösungshinweise
1.

Die selbständige Tätigkeit eines Rechtsanwalts als Existenzgründer beginnt formaljuristisch mit der Anmeldung beim zuständigen Gewerbeamt (mit Vorlage der Rechtsanwaltszeugnisse).

Ist das sachlich richtig?
NEIN ist richtig, denn
die rechtsanwaltliche Tätigkeit gehört zur Gruppe der sog. Freien Berufe. Eine Anmeldung beim Gewerbeamt ist lt. § 6 GewO nicht erforderlich. Entscheidend ist in diesem Falle vielmehr die Anmeldung beim zuständigen Finanzamt.
2.

In rechtlicher Hinsicht ist der Franchisenehmer ein Händler, der Geschäfte im Namen und auf Rechnung des Franchisegebers tätigt und hierfür anteilig Entgelt erhält.

Ist dies sachlich richtig?  
NEIN ist richtig, denn
der Franchisenehmer ist in rechtlicher Hinsicht ein Händler, der im eigenen Namen und auf eigene Rechnung Geschäfte tätigt. Dass der Franchisenehmer für die Übernahme des Franchisekonzepts und andere Unterstützungen durch den Franchisegeber an diesen ein Entgelt zahlen muss, ist für die rechtliche Position des Franchisenehmers ohne Belang.
3. Ein Unternehmen gliedert aus betriebswirtschaftlichen Gründen seine EDV-Abteilung aus. Diese Abteilung firmiert sich sodann als ein eigenständiges Unternehmen in der Form einer GmbH.
Ein solches Vorgehen in der Existenzgründung wird als Spin-Off bezeichnet.

Ist das sachlich richtig?
 
JA ist richtig!
In der Betriebswirtschaftslehre wird eine Abspaltung einer Geschäftseinheit aus einem Unternehmen und die Neugründung dieser Einheit als eigenständige Firma mit "Ableger" (engl. Spin-Off) bzw. mit Ausgründung bezeichnet.
4.

Wenn eine Existenzgründung aus der Arbeitslosigkeit erfolgen soll, dann hat der betreffende Gründer einen Rechtsanspruch auf den Gründerzuschuss durch die Bundesagentur für Arbeit..

Ist diese Aussage richtig?

NEIN ist richtig, denn
es ist zwar richtig. dass Arbeitslose, die sich selbständig machen wollen, zur Förderung der Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit den sogenannten Gründungszuschuss erhalten können, aber ab dem 28.12.2011 ist die Gewährung dieses Zuschusses eine Ermessensleistung der aktiven Arbeitsförderung, auf die kein Rechtsanspruch mehr besteht!.
5.

Wenn ein Existenzgründer bei Aufnahme und auch während seiner selbstständigen Tätigkeit keine sozialversicherungspflichtigen oder sonstige Mitarbeiter beschäftigt, ist er nicht verpflichtet, in die zuständige Berufsgenossenschaft einzutreten, um gegen die Folgen von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten abgesichert zu sein.

Ist diese Aussage richtig?

JA ist richtig!
Existenzgründer bzw. Unternehmer generell, die keine Mitarbeiter beschäftigen, sind nicht in jedem Fall versicherungspflichtig. Eine freiwillige Versicherung bei der
Berufsgenossenschaft ist aber sinnvoll, um sich gegen die Folgen von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten
zu versichern.
Die Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft wird dann
Pflicht, sobald der Betrieb Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beschäftigt.
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