1.1
Wege in die Selbstständigkeit
|
1.1.2 Gründungsmöglichkeiten |
UNT 1122 [3/3] |
|
d) Erwerb eines Unternehmens |
Mitteilung der
Deutschen Unternehmer-Börse: Jedes Jahr
wird für über 1.000 Unternehmen ein Nachfolger gesucht!
Der Erwerb eines bestehenden Unternehmens
oder einer tätigen Beteiligung an einem
Unternehmen ist ein aus volkswirtschaftlicher Sicht
überaus wichtiger Weg, um sich selbständig zu machen,
zumal er diesen Schritt wesentlich erleichtert: Das
betreffende Unternehmen ist mit seinen
Geschäftsbeziehungen zu Kunden, Lieferanten und Behörden
bereits bereits etabliert, die vom Unternehmen erstellten
Produkte/Dienstleistungen sind am Markt eingeführt.
Vorteilhaft ist ferner, dass die Mitarbeiter
eingearbeitet sind und der Existenzgründer als
Nachfolge-Unternehmer auf den Erfahrungen seines
Vorgängers aufbauen kann.1
Über Unternehmer, die bislang keinen Nachfolger
gefunden haben, wird in der Unternehmensbörse
nexxt-change Informiert. |
 |
Bild 1.03: Selbstständigkeit durch Erwerb eines
Unternehmens |
e) Erwerb einer tätigen Beteiligung |
Auch durch den Erwerb einer Beteiligung bzw.
durch den Eintritt als Gesellschafter in ein
bestehendes Unternehmen kann der Übergang zur
Selbstständigkeit beschritten werden, wobei die spätere
vollständige Übernahme des betreffenden Unternehmens
eine mögliche Option sein kann.2 Dieser Weg zur Selbstständigkeit ist allerdings in der
Regel mit der Klärung gesellschaftsrechtlicher Fragen
verbunden. So führt beispielsweise ein Eintritt in ein
Einzelunternehmen zu einer neuen Rechtsform, und zwar
meist zu einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts, falls
keine andere Rechtsform gewählt wird. Auf derartige
Probleme wird im Kapitel 3 dieses
Lernmoduls eingegangen. |
f) Kleingründung, Spin-Offs, E-Business3 |
Unter Kleingründung versteht man eine
Existenzgründung als Nebenerwerbsgründung,
für die ein Start-Kapital von weniger als 25.000 EUR
erforderlich ist.
Als Spin-Off
wird die Ausgliederung eines Teils eines Unternehmens zum
Zwecke der Gründung eines eigenständigen Unternehmens
bezeichnet (z. B. Ausgliederung der Forschungsabteilung
oder der EDV-Abteilung aus einem Unternehmen).
Als
E-Business werden in diesem Zusammenhang
Existenzgründungen bezeichnet, die darauf abzielen,
Produkte oder Dienstleistungen ausschließlich über
Internet (mit einem Warenkorb-System) zu vertreiben.
Voraussetzung ist hier, dass der Gründer außer einer
"tollen" Geschäftsidee auch die Internet-Technologie
professionell beherrscht. |
|
|