1.1
Wege in die Selbstständigkeit
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1.1.2 Gründungsmöglichkeiten |
UNT 1121 [2/3] |
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c) Franchising |
Grundlage der Existenzgründung über ein Franchising ist ein
Vertrag zwischen einem
Franchisegeber und dem Gründer als
Franchisenehmer:
Der
Franchisegeber stellt einem
Franchisenehmer die - meist regional begrenzte -
Nutzung eines bereits markterprobten Geschäftskonzeptes
gegen Entgelt zur Verfügung. Darin eingeschlossen ist die
Vermittlung von Know-how bei der
Vermarktung der Franchisegeberleistungen Auf
diese Weise kann der Existenzgründer das unternehmerische
Risiko begrenzen, ist aber andererseits bei der
Ausgestaltung des Unternehmens eng an die Vorgaben des
Franchisegebers gebunden. Der Franchisegeber kann
sich darüber hinaus Weisungs- und Kontrollrechte vorbehalten
(siehe Bild 1.02).1
In rechtlicher Hinsicht ist der Franchisenehmer
ein Händler im eigenen Namen und auf eigene
Rechnung. Einen Franchisevertrag sollte der Gründer vor Unterzeichnung
von einem im Franchiserecht erfahrenen Anwalt prüfen
lassen..
Beispiele für
Franchise-Unternehmen:
OBI (Baumarkt),
Nordsee (Fischgaststätte),
McDonald’s (Schellimbiss-Gaststätte).
Clean Bär (Autowäsche). |
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Bild 1.02: Selbstständigkeit über Franchising |
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