5.1  Teilkostenrechnung: Grundlagen 
5.1.1   Abhängigkeit der Kosten von der Leistungsausbringung KLR 5112 [3/7]
c) Kosten der Betriebsbereitschaft: Fixe Kosten
Fixe Kosten sind Geldausdruck für Aufwendungen, die zum Zwecke der Ingangsetzung und Aufrechterhaltung der Betriebsbereitschaft des Geschäftsbetriebes eines Unternehmens verursacht werden.

Als fixe Kosten sind vor allem beschäftigungsunabhängige Personalkosten, Mieten, Pachten, kalkulatorische Abschreibungen der Anlagegüter, kalkulatorische Zinsen und anderes anzusehen.

Fixe Kosten entstehen unabhängig davon, ob eine Leistungserstellung stattfindet oder nicht. Eine verursachungsgerechte Zurechnung fixer Kosten zu den erstellten Erzeugnissen und Leistungen ist damit nicht möglich.
Fakt ist: Es gibt keine Leistungserstellung ohne Vorleistungen, die im Geldausdruck "Kosten der Betriebsbereitschaft" darstellen!
Je höher – branchen- oder stand-ortbezogen – diese Kosten der Betriebsbereitschaft sein müssen, um so eher kann ein Umsatzeinbruch dazu führen, dass das Unternehmen wirtschaftlich in Not gerät.

Ein weiterer Zusammenhang ist gerade bei Fixkosten von großer betriebswirtschaftlicher Tragweite:
Gerade weil Fixkosten in bestimmten Grenzen "fix", also dispositionsunabhängig sind, zeigen sie – auf die Leistungseinheit bezogen – eine starke Degression (siehe Bild 5.02).
Bild 5.02: Kostendegression fixer Kosten
Es ist hier zu erkennen, dass bereits eine Steigerung der Ausbringungsmenge von 25 auf 50 ME eine Verringerung der Stück-Fixkosten von 120 EUR/ME auf 60 EUR/ME bewirkt!
Dies ist im Hinblick auf das Verfolgen einer Strategie "Economies of Scale" (Kostensenkung durch hohe Stückzahlen) ein sehr bedeutsamer Fakt.