5.1  Teilkostenrechnung: Grundlagen   
5.1.1   Abhängigkeit der Kosten von der Leistungsausbringung KLR 5110 [1/7]
a) Problemstellung
In den Kapitel 2 (Kostenartenrechnung), 3 (Kostenstellenrechnung) und 4 (Kostenträgerrechnung) wurde das "klassische" Aufgabengebiet der Kosten- und Leistungsrechnung - entsprechend den Orientierungen und Vorgaben im Rahmenplan für die Fachwirte-Aufstiegsfortbildung - dargestellt und erläutert.
Dabei dominierte durchgängig der sog. Vollkostenansatz, was insofern wichtig und naheliegend ist, weil Unternehmen naturgemäß das betriebswirtschaftliche Anliegen verfolgen, über die Umsatzerlöse für abgesetzte Produkte und Leistungen zumindest immer einen vollen Kostenersatz zu sichern.
Das Problem der KLR ist aber, dass dieser Ansatz nicht immer geeignet ist, bestimmte betriebswirtschaftliche Sachverhalte richtig abzubilden. Dies liegt vor allem darin begründet, dass beim Vollkostenansatz eine „gewaltsame Proportionalisierung“ der Gemeinkosten vorgenommen wird, die ihrer Natur jedoch überwiegend Fixkosten sind.
Diese Vorgehensweise führt in der Konsequenz dazu, dass bei einem Umsatz U mit U = 0 zu schlussfolgern wäre, dass auch die Kosten K den Wert K = 0 annehmen.
Dass dies sachlich nicht zutrifft und nicht zutreffen kann, ist den „Kosten der Betriebsbereitschaft“ geschuldet, die – als fixe Kosten – auch dann verursacht werden, wenn keine Beschäftigung vorliegt bzw. wenn kein Umsatz erzielt wird.

Für die Lösung vieler betriebswirtschaftlicher Aufgaben ist es daher angeraten, nicht den Vollkostenansatz, sondern den Teilkostenansatz zu wählen, indem strickt zwischen beschäftigungsunabhängigen fixen Kosten und beschäftigungsabhängigen variablen Kosten unterschieden wird.
Ein solcher Teilkostenansatz liegt auch der sog. Deckungsbeitragsrechnung zugrunde.

Folgende Einstiegsfragen sollen den Auftakt für den Einstieg in die Teilkosten- und Deckungsbeitragsrechnung bilden:

Frage 1:
Welche Kostenarten sind - Ihrer Kenntnis nach - typische "Kosten der Betriebsbereitschaft" und somit fixe Kosten?
Ihre Antwort zu 1:
Frage 2:
Welche Kostenarten verhalten sich - Ihrer Kenntnis nach - im Industrieunternehmen proportional zur Leistungsausbringung und bei welchen Kostenarten ist - beispielsweise - eine unterproportionale Abhängigkeit zur Leistungsausbringung festzustellen?
Ihre Antwort zu 2:
Frage 3:  
Was ist - Ihrer Kenntnis nach - unter dem Deckungsbeitrag DB zu verstehen?
Ihre Antwort zu 3:
Frage 4:  
Bei welchem Beschäftigungsgrad [%] stimmen - Ihrer Kenntnis nach - die Gesamtkosten der Leistungsausbringung nach dem Vollkostenansatz mit denen nach dem Teilkostenansatz überein?
Ihre Antwort zu 4:
Lösung
Zu Aufgabe 1: Kosten der Betriebsbereitschaft, fixe Kosten

Kosten der Betriebsbereitschaft sind Geldausdruck für jene Aufwendungen, die zum Zwecke der Ingangsetzung und Aufrechterhaltung der Betriebsbereitschaft des Geschäftsbetriebes eines Unternehmens verursacht werden.
Dazu gehören - aus Kostensicht - vor allem beschäftigungsunabhängige Personalkosten, Mieten, Pachten, kalkulatorische Abschreibungen u. a. Da diese Kosten auch dann anfallen, wenn der Betriebsprozess "ruht" , werden sie als fixe Kosten bezeichnet.

Zu Aufgabe 2: Proportionale und unterproportionale Kosten

Typische proportionale Kosten sind Fertigungslöhne bei Anwendung der Entgeltform "Akkordlohn", der mit Verrechnungspreisen bewertete Verbrauch von Rohstoffen und Treibstoffen u. a.

Eine unterproportionale Abhängigkeit von der Leistungsausbringung zeigt vor allem der Verbrauch von Hilfsstoffen, z. B. von Schmierölen oder auch der kostenseitige Anfall von Hilfslöhnen (im Transport- und Lagerbereich).

Zu Aufgabe 3: Deckungsbeitrag

Der Deckungsbeitrag DB gibt allgemein an, welcher Betrag zur Deckung von Fixkosten und für die Erzielung von Gewinn verbleibt, wenn von den Umsatzerlösen die variablen Kosten subtrahiert werden.

Zu Aufgabe 4: Übereinstimmung der Gesamtkosten

Die Übereinstimmung der Gesamtkosten einer Leistungsausbringung nach dem Vollkostenansatz und den Gesamtkosten nach dem Teilkostenansatz wird bei einem Beschäftigungsgrad von 100 % erreicht. Dieser Sachverhalt spielt insbesondere bei der flexiblen Plankostenrechnung eine wichtige Rolle, wenn es darum geht, die Kostenabweichung zwischen Soll- und Istkosten zu analysieren.
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