3.3  Innerbetriebliche Leistungsverrechnung
3.3.1   Leistungsverflechtungen KLR 3310 [1/2]
a) Problemstellung
In größeren Organisationen (Unternehmen, Betriebe, Verwaltungen) bestehen zwischen den einzelnen leistungserbringenden Kostenstellen derartige Verflechtungen, die einen Ausweis einer innerbetrieblichen Leistung erforderlich machen.
Darauf wurde bereits bei der Behandlung der Leistungsarten aufmerksam gemacht (siehe KLR 2311 sowie Bild 3.06).
Bei der Darstellung der innerbetrieblichen Leistungsverflechtung ist zwischen Endkostenstellen und Vorkostenstellen zu unterscheiden:
Während die Leistungen aus den Endkostenstellen (Fertigungskostenstellen, Servicekostenstelle für Reparaturen, Laden für Verkauf von Handelswaren und dgl.) direkt für Kunden erbracht und damit umsatzwirksam sind, erbringen sog. Vorkostenstellen ausschließlich innerbetriebliche Leistungen.

Bild 3.06: Leistungsverflechtungen
Grundtypen:

Einseitige einstufige Leistungsverflechtungen sind durch einen Leistungsfluss in nur einer Richtung gekennzeichnet. Es entsteht dabei entweder eine einfache Kopplungskette oder auch eine Kopplungskette mit Verzweigungen.
Beispiel:
In einem Unternehmen werden als eigenständige Kostenstellen behandelt: KST 01 = Konstruktion von Werkzeugen/Vorrichtungen (Hilfskostenstelle); KST 02 = Werkzeugbau (Hilfskostenstelle); KST 03 = Fertigung (Hauptkostenstelle). Es entsteht ein Leistungs- (= Kostenfluss) in der in der Bild 3.06 a veranschaulichten Richtung.

Einseitige, mehrstufige Leistungsverflechtungen sind gleichfalls durch einen Leistungsfluss in nur einer Richtung gekennzeichnet.
Beispiel:
In einem Unternehmen werden als eigenständige Kostenstellen behandelt: KST 01 = Konstruktion (Hilfskostenstelle); KST 02 = Technologische Fertigungsvorbereitung (Hilfskostenstelle); KST 03 = Musterbau (Hilfskostenstelle); KST 04 = Fertigung (Hauptkostenstelle). Es entsteht ein Leistungs- (= Kostenfluss) in der in Bild 3.06 b  veranschaulichten Richtung.

Gegenseitige Leistungsverflechtungen entstehen offenbar dann, wenn eine leistungsabgebende Kostenstelle von der jeweiligen leistungsempfangenden Kostenstelle selbst wiederum Leistungen bezieht und so auch zur leistungsempfangenden Kostenstelle wird.
Beispiel:
In einem Unternehmen werden als eigenständige Kostenstellen unter anderen die Kostenstelen KST 01 (Instandhaltung/Wartung technischer Anlagen sowie die KST 03 (Dampferzeugung für Heizungszwecke) unterschieden.
Die leistende Kostenstelle KST 01 erbringt Leistungen für die Instandhaltung und Wartung der technischen Anlagen in der Kostenstelle KST 03. Diese Kostenstelle gibt ihrerseits an die Kostenstelle Leistungen ab (Dampf für die Heizungen in der KST 01).
Es entsteht ein Leistungsfluss mit Rückkopplung (siehe Bild 3.06 c).