3.3 Innerbetriebliche Leistungsverrechnung |
3.3.1 Leistungsverflechtungen |
KLR 3310 [1/2] |
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a) Problemstellung |
In größeren Organisationen (Unternehmen, Betriebe,
Verwaltungen) bestehen zwischen den einzelnen
leistungserbringenden Kostenstellen derartige
Verflechtungen, die einen Ausweis einer
innerbetrieblichen Leistung erforderlich machen.
Darauf wurde bereits bei der Behandlung der Leistungsarten
aufmerksam gemacht (siehe
KLR
2311 sowie Bild 3.06). Bei der Darstellung der innerbetrieblichen
Leistungsverflechtung ist zwischen Endkostenstellen
und Vorkostenstellen zu unterscheiden:
Während die Leistungen aus den Endkostenstellen
(Fertigungskostenstellen, Servicekostenstelle für
Reparaturen, Laden für Verkauf von Handelswaren und dgl.)
direkt für Kunden erbracht und damit
umsatzwirksam sind, erbringen sog. Vorkostenstellen
ausschließlich innerbetriebliche Leistungen.
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Bild 3.06: Leistungsverflechtungen |
Grundtypen:
Einseitige
einstufige Leistungsverflechtungen sind durch
einen Leistungsfluss in nur einer Richtung gekennzeichnet.
Es entsteht dabei entweder eine einfache Kopplungskette
oder auch eine Kopplungskette mit Verzweigungen.
Beispiel: In einem Unternehmen werden
als eigenständige Kostenstellen behandelt: KST 01 =
Konstruktion von Werkzeugen/Vorrichtungen
(Hilfskostenstelle); KST 02 = Werkzeugbau
(Hilfskostenstelle); KST 03 = Fertigung
(Hauptkostenstelle). Es entsteht ein Leistungs- (=
Kostenfluss) in der in der Bild 3.06 a
veranschaulichten Richtung.
Einseitige,
mehrstufige Leistungsverflechtungen sind
gleichfalls durch einen Leistungsfluss in nur einer
Richtung gekennzeichnet. Beispiel:
In einem Unternehmen werden als eigenständige
Kostenstellen behandelt: KST 01 = Konstruktion
(Hilfskostenstelle); KST 02 = Technologische
Fertigungsvorbereitung (Hilfskostenstelle); KST 03 =
Musterbau (Hilfskostenstelle); KST 04 = Fertigung
(Hauptkostenstelle). Es entsteht ein Leistungs- (=
Kostenfluss) in der in Bild 3.06 b
veranschaulichten Richtung.
Gegenseitige
Leistungsverflechtungen entstehen offenbar dann,
wenn eine leistungsabgebende Kostenstelle von der
jeweiligen leistungsempfangenden Kostenstelle selbst
wiederum Leistungen bezieht und so auch zur
leistungsempfangenden Kostenstelle wird. Beispiel:
In einem Unternehmen werden als eigenständige
Kostenstellen unter anderen die Kostenstelen KST 01
(Instandhaltung/Wartung technischer Anlagen sowie die KST
03 (Dampferzeugung für Heizungszwecke) unterschieden.
Die leistende Kostenstelle KST 01 erbringt Leistungen für
die Instandhaltung und Wartung der technischen Anlagen in
der Kostenstelle KST 03. Diese Kostenstelle gibt
ihrerseits an die Kostenstelle Leistungen ab (Dampf für
die Heizungen in der KST 01). Es entsteht ein
Leistungsfluss mit Rückkopplung (siehe Bild 3.06 c). |
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