3.3 Innerbetriebliche Leistungsverrechnung |
3.3.1 Leistungsverflechtungen |
KLR 3311 [2/2] |
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b) Unterscheidungen |
Als interne Leistungen sind somit - wie bereits
hervorgehoben - jene abrechnungsfähigen Produkte
bzw. Arbeitsleistungen anzusehen, die innerhalb der
Organisation (Unternehmen, Betrieb, Verwaltung) erstellt,
jedoch nicht an externe Leistungsempfänger
abgegeben bzw. marktlich verwertet werden.
Zu
unterscheiden sind dabei
a)
aktivierungspflichtige Eigenleistungen und
b) sonstige innerbetriebliche Leistungen, die in
die innerbetriebliche Leistungsverrechnung einbezogen
werden.
Aktivierungspflichtige Eigenleistungen
sind aufgabenbezogen zu erfassen und zu
Herstellungskosten zu bewerten.
Die
sonstigen innerbetrieblichen Leistungen sind nicht
aktivierungsfähig, weil sie bereits in der gleichen
Periode, in der sie erstellt auch verbraucht werden. Sie
sind damit als Kosten über die innerbetriebliche
Leistungsverrechnung zwischen den beteiligten
Kostenstellen zu verrechnen. Schwierigkeiten ergeben
sich hier besonders dann, wenn der Leistungsaustausch
zwischen den Kostenstellen unregelmäßig ist und auch die
Zahl der leistungsempfangenden Kostenstellen schwankt.
Wir befassen uns dabei zunächst mit der Verrechnung
von Leistungen, die von Vorkostenstellen
(Allgemeinen und Hilfskostenstellen) erbracht werden.
Vom Grundsatz her geht es bei dieser
Leistungsverrechnung darum, die primären Kosten
der Vorkostenstellen auf die Kosten der
Hauptkostenstellen umzulegen, so dass diese Kosten
für die Leistungsempfänger zu sekundären Kosten
werden (siehe Bild 3.07). |
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Bild 3.07: Umlage der Kosten der Vorkostenstellen auf
Hauptkostenstellen |
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