3.3  Innerbetriebliche Leistungsverrechnung
3.3.1   Leistungsverflechtungen KLR 3311 [2/2]
b) Unterscheidungen
Als interne Leistungen sind somit - wie bereits hervorgehoben - jene abrechnungsfähigen Produkte bzw. Arbeitsleistungen anzusehen, die innerhalb der Organisation (Unternehmen, Betrieb, Verwaltung) erstellt, jedoch nicht an externe Leistungsempfänger abgegeben bzw. marktlich verwertet werden.

Zu unterscheiden sind dabei

  a) aktivierungspflichtige Eigenleistungen und
  b) sonstige innerbetriebliche Leistungen, die in die innerbetriebliche Leistungsverrechnung einbezogen werden.

Aktivierungspflichtige Eigenleistungen sind aufgabenbezogen zu erfassen und zu Herstellungskosten zu bewerten.

Die sonstigen innerbetrieblichen Leistungen sind nicht aktivierungsfähig, weil sie bereits in der gleichen Periode, in der sie erstellt auch verbraucht werden. Sie sind damit als Kosten über die innerbetriebliche Leistungsverrechnung zwischen den beteiligten Kostenstellen zu verrechnen.
Schwierigkeiten ergeben sich hier besonders dann, wenn der Leistungsaustausch zwischen den Kostenstellen unregelmäßig ist und auch die Zahl der leistungsempfangenden Kostenstellen schwankt.

Wir befassen uns dabei zunächst mit der Verrechnung von Leistungen, die von Vorkostenstellen (Allgemeinen und Hilfskostenstellen) erbracht werden.

Vom Grundsatz her geht es bei dieser Leistungsverrechnung darum, die primären Kosten der Vorkostenstellen auf die Kosten der Hauptkostenstellen umzulegen, so dass diese Kosten für die Leistungsempfänger zu sekundären Kosten werden (siehe Bild 3.07).
Bild 3.07: Umlage der Kosten der Vorkostenstellen auf Hauptkostenstellen