3.1  Kosten- und Kostenstellenrechnung  
3.1.1   Kostenstellen: Begriff und Einteilungskriterien KLR 3110 [1/3]
a) Problemstellung
Die Kosten- bzw. Leistungsartenrechnung liefert nur Daten über die Höhe der Kosten bzw. der Leistung nach den jeweiligen Kosten- bzw. Leistungsarten. Hier gibt es kaum einen Bezug zu Verantwortungsträgern.

Gleiches gilt - wie wir noch sehen werden - für die Kostenträgerrechnung: Hier werden die Kosten den Produkten bzw. Leistungen zugerechnet, was auch keinen Bezug zu Verantwortungsträgern bringt.

Nur die Kostenstellenrechnung vermag aufzuzeigen, welche Kosten- bzw. Leistungsstelle welche Kosten verursacht hat und in welcher Relation diese Kosten zur erbrachten Leistung stehen!
Daher sollte eine fundierte Kostenstellenrechnung in jedem Unternehmen zu einem Kern der gesamten KLR und im Weiteren des Controllings gehören!


Folgende Einstiegsfragen sollen zur inhaltlichen Thematik der Kostenstellenrechnung hinführen:

Frage 1:
Welche Vorteile und welche Nachteile ergeben sich - Ihrer Kenntnis nach - im Falle, dass in einem Unternehmen möglichst viele Kostenstellen gebildet werden würden?
Ihre Antwort zu 1:
Frage 2:
Welche Kostenarten können Ihrer Meinung nach einer Kostenstelle verursachungsgerecht und damit direkt zugerechnet werden?
Ihre Antwort zu 2:
Frage 3:  
Was ist - Ihrer Kenntnis nach - ein Zuschlagsatz und zu welchem Zweck werden Zuschlagssätze gebildet?
Ihre Antwort zu 3:
Lösung
Zu Aufgabe 1: Anzahl Kostenstellen

Werden in einem Unternehmen viele Kostenstellen gebildet, dann kann eine hohe "Durchschaubarkeit" (Transparenz) hinsichtlich der Kostenverursachung erreicht werden. Dies ist sicherlich ein Vorteil, wenn es darum geht, Führungskräfte und Mitarbeiter mit den in
ihrem Bereich verursachten Kosten zu konfrontieren und Maßnahmen für eine zielgerichtete Kostenbeeinflussung durchzusetzen.

Nachteil der Bildung einer Vielzahl von Kostenstellen ist der überhöhte Aufwand in der Kostenstellenrechnung, der - im Vergleich zum erreichbaren Informationsgewinn - in der Regel nicht gerechtfertigt ist.

Zu Aufgabe 2: Direkte Zurechnung von Kosten

Eine verursachungsgerechte und direkte Zurechnung von Kosten zu Kostenstellen ist beispielsweise bei folgenden Kostenarten möglich:

  • Personalkosten (lt. Lohn- und Gehaltslisten),
  • Abschreibungen (lt. Anlagenspiegel, Anlagenkartei),
  • Kosten für Elektroenergie (mit Verbrauchsmessung in den Kostenstellen),
  • Raumkosten (lt. Raumbelegungsplan mit Angaben zu genutzten Flächen).

Zu Aufgabe 3: Zuschlagssätze

Zuschlagssätze dienen dazu, die indirekt zu verrechnenden Gemeinkosten möglichst verursachungsgerecht auf Kostenträger zu verteilen, um so zu sichern, dass über den Preis und die Umsatzerlöse - außer den Einzelkosten - auch alle Gemeinkosten als Kostenersatz dem Unternehmen wieder zufließen.
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