3.1 Kosten- und Kostenstellenrechnung
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3.1.1 Kostenstellen: Begriff und
Einteilungskriterien |
KLR 3110 [1/3] |
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a) Problemstellung |
Die Kosten- bzw. Leistungsartenrechnung
liefert nur Daten über die Höhe der Kosten bzw. der
Leistung nach den jeweiligen Kosten- bzw. Leistungsarten.
Hier gibt es kaum einen Bezug zu Verantwortungsträgern.
Gleiches gilt - wie wir noch sehen werden - für
die Kostenträgerrechnung: Hier werden die
Kosten den Produkten bzw. Leistungen zugerechnet, was auch
keinen Bezug zu Verantwortungsträgern bringt.
Nur die Kostenstellenrechnung vermag aufzuzeigen,
welche Kosten- bzw. Leistungsstelle welche Kosten
verursacht hat und in welcher Relation diese Kosten zur
erbrachten Leistung stehen! Daher sollte eine
fundierte Kostenstellenrechnung in jedem Unternehmen zu
einem Kern der gesamten KLR und im Weiteren des
Controllings gehören!
Folgende
Einstiegsfragen sollen zur inhaltlichen Thematik
der Kostenstellenrechnung hinführen:
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Frage 1:
Welche
Vorteile und welche Nachteile ergeben sich - Ihrer
Kenntnis nach -
im Falle, dass in einem Unternehmen
möglichst viele Kostenstellen gebildet werden würden? |
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Frage 2: Welche Kostenarten können
Ihrer Meinung nach einer Kostenstelle verursachungsgerecht
und damit direkt zugerechnet werden? |
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Frage 3:
Was ist - Ihrer Kenntnis nach
- ein Zuschlagsatz und zu welchem Zweck werden Zuschlagssätze
gebildet? |
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Zu
Aufgabe 1: Anzahl Kostenstellen
Werden in einem Unternehmen viele Kostenstellen
gebildet, dann kann eine hohe "Durchschaubarkeit"
(Transparenz) hinsichtlich der Kostenverursachung
erreicht werden. Dies ist sicherlich ein Vorteil,
wenn es darum geht, Führungskräfte und Mitarbeiter mit den in
ihrem Bereich verursachten Kosten zu konfrontieren und Maßnahmen
für eine zielgerichtete Kostenbeeinflussung durchzusetzen.
Nachteil der Bildung einer Vielzahl von
Kostenstellen ist der überhöhte Aufwand in der
Kostenstellenrechnung, der - im Vergleich zum erreichbaren
Informationsgewinn - in der Regel nicht gerechtfertigt ist.
Zu Aufgabe 2: Direkte Zurechnung von Kosten
Eine verursachungsgerechte und direkte Zurechnung von
Kosten zu Kostenstellen ist beispielsweise bei folgenden
Kostenarten möglich:
- Personalkosten (lt. Lohn- und Gehaltslisten),
- Abschreibungen (lt. Anlagenspiegel, Anlagenkartei),
- Kosten für Elektroenergie (mit Verbrauchsmessung in den
Kostenstellen),
- Raumkosten (lt. Raumbelegungsplan mit Angaben zu
genutzten Flächen).
Zu Aufgabe 3: Zuschlagssätze
Zuschlagssätze dienen dazu, die indirekt zu
verrechnenden Gemeinkosten möglichst verursachungsgerecht auf
Kostenträger zu verteilen, um so zu sichern,
dass über den Preis und die Umsatzerlöse - außer den
Einzelkosten - auch alle Gemeinkosten als Kostenersatz
dem Unternehmen wieder zufließen. |
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