3.2 Betriebsabrechnungsbogen BAB I |
3.2.2 Erstellen eines BAB I |
KLR 3221 [2/2] |
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b) Vorgehen - Fortsetzung |
Summe der Kosten nach Kostenstellen
Aus der spaltenweisen Addition der
Kostenstellen-Einzelkosten (lt. Belegen)
und der Kostenstellen-Gemeinkosten (lt.
Verteilung) errechnen sich die sog. primären
Kosten der jeweiligen Kostenstelle (siehe ,Bild
3.05).
Kontroll-Kriterium:
Die Summe der Kostenstellen-Kosten über alle Kostenstellen
muss mit der Summe der Gesamtkosten aller Kostenarten "auf
den Cent" übereinstimmen. |
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Bild 3.05: Betriebsabrechnungsbogen BAB I (Kostensummen) |
Anmerkung: In der Praxis kommt es vor,
dass bestimmte Aufwendungen keiner der im Unternehmen
geführten Kostenstellen verursachungsgerecht zugerechnet
werden können. Sofern derartige Aufwendungen wie zum
Beispiel Mahngebühren, Säumniszuschläge, Prozesskosten u.
a. nicht als außerordentliche Aufwendungen abgegrenzt
werden, sind die entsprechenden Kosten einer sog. "fiktiven"
Kostenstelle zuzurechnen, um so zu sichern, dass
die Kostenstellen nicht Aufwendungen belastet werden, die
sie nicht zu vertreten haben. |
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