3.2  Betriebsabrechnungsbogen BAB I
3.2.2   Erstellen eines BAB I KLR 3221 [2/2]
b) Vorgehen - Fortsetzung
Summe der Kosten nach Kostenstellen

Aus der spaltenweisen Addition der Kostenstellen-Einzelkosten (lt. Belegen) und der Kostenstellen-Gemeinkosten (lt. Verteilung) errechnen sich die sog. primären Kosten der jeweiligen Kostenstelle (siehe ,Bild 3.05).

Kontroll-Kriterium: Die Summe der Kostenstellen-Kosten über alle Kostenstellen muss mit der Summe der Gesamtkosten aller Kostenarten "auf den Cent" übereinstimmen.
Bild 3.05: Betriebsabrechnungsbogen BAB I (Kostensummen)
Anmerkung:
In der Praxis kommt es vor, dass bestimmte Aufwendungen keiner der im Unternehmen geführten Kostenstellen verursachungsgerecht zugerechnet werden können. Sofern derartige Aufwendungen wie zum Beispiel Mahngebühren, Säumniszuschläge, Prozesskosten u. a.  nicht als außerordentliche Aufwendungen abgegrenzt werden, sind die entsprechenden Kosten einer sog. "fiktiven" Kostenstelle zuzurechnen, um so zu sichern, dass die Kostenstellen nicht Aufwendungen belastet werden, die sie nicht zu vertreten haben.