3.2 Betriebsabrechnungsbogen BAB I |
3.2.2 Erstellen eines BAB I |
KLR 3220 [1/2] |
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a) Vorgehen (Fallbeispiel) |
Ausgangspunkt und Grundlage für das Erstellen des BAB I
sind - wie bereits dargestellt - die für den
Abrechnungszeitraum eines Monats ermittelten
Daten der Kostenartenrechnung, die
ihrerseits auf Daten der Buchführung sowie auf eigenen
kalkulatorischen Rechnungen der KLR beruhen (siehe
Bild 3.04).
Sofern für die Zurechnung der Kosten einer bestimmten
Kostenart zu den im Unternehmen festgelegten Kostenstellen
(KST) belegmäßige Unterlagen verfügbar sind, ist die
Zurechnung der Kosten zu den Kostenstellen mit relativ
geringem Aufwand möglich. Behilflich hierfür sind
vorbereitete Tabellen auf der Grundlage einer
Kalkulationssoftware (z. B. MS Excel).
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Bild 3.04: BAB I (Fallbeispiel) |
Im
betrachteten Fallbeispiel nach Bild 3.04
betrifft dies die Zurechnung der Kosten in den Kostenarten
"Betriebsstoffe", "Hilfslöhne", "Gehälter" und
"SV-Beiträge".
In allen anderen Fällen müssen für
die Zurechnung der Kosten zu Kostenstellen andere Lösungen
gefunden werden. Dies soll mit Bezugnahme auf das
Fallbeispiel nach Bild 3.03 an zwei ausgewählten
Kostenarten verdeutlicht werden.
Zurechnung
der Energiekosten
Im Unternehmen sind im
Abrechnungszeitraum des Monats April insgesamt 74.200 EUR
Energiekosten (Strom, Gas, Wasser) angefallen. Da der
Energieverbrauch in den Kostenstellen nicht mittels Zähler
exakt erfasst wird, wird die Verteilung der Energiekosten
mittels eines Verteilungsschlüssels vorgenommen. Die
Differenzierung des Verteilungsschlüssels kann dabei
beispielsweise in Relation zur Anzahl der Beschäftigten in
der jeweiligen Kostenstelle vorgenommen werden.
Im
betrachteten Fall wurden die Energiekosten auf die vier
benannten Kostenstellen im Verhältnis von 1 : 2 :
3 : 4 verteilt. Danach sind der Allgemeinen
Kostenstelle 1/10 der Gesamtkosten (=
7.420 EUR), der Hilfskostenstelle 2/10 (=
14.840 EUR), der Hauptkostenstelle 1 insgesamt
3/10 (= 22.260 EUR) und der Hauptkostenstelle 2
schließlich 4/10 (= 29.680 EUR) der
Energiekosten zuzurechnen.
Zurechnung der
Raumkosten
Es wird angenommen, dass die
durch die Kostenstellen genutzten Raumflächen insgesamt
8.000 m2 umfassen. Dabei
fallen auf die Allgemeine Kostenstelle insgesamt
1.1200 m2, auf dei
Hilfskostenstelle 1.800 m2,
auf die Hauptkostenstelle 1 insgesamt 2.600
m2 und auf die
Hauptkostenstelle 2 schließlich 2.400
m2. In Relation zu diesen
Raumflächen wurden die Raumkosten in Höhe von 32.800 EUR
verteilt.
In analoger Weise wurden die Zurechnung
der Kosten in den Kostenarten "Versicherungsbeiträge"
(Basis: Versicherungswerte in den Kostenstellen), "kalkulatorische
Abschreibungen" (Basis: Sachanlagevermögen in den
Kostenstellen lt. Inventar) und "kalkulatorische
Zinsen" (Basis Verteilungsschlüssel in Relation
zum Sachanlagevermögen) vorgenommen. |
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