3.2  Betriebsabrechnungsbogen BAB I
3.2.2   Erstellen eines BAB I KLR 3220 [1/2]
a) Vorgehen (Fallbeispiel)
Ausgangspunkt und Grundlage für das Erstellen des BAB I sind - wie bereits dargestellt - die für den Abrechnungszeitraum eines Monats ermittelten Daten der Kostenartenrechnung, die ihrerseits auf Daten der Buchführung sowie auf eigenen kalkulatorischen Rechnungen der KLR beruhen (siehe Bild 3.04).

Sofern für die Zurechnung der Kosten einer bestimmten Kostenart zu den im Unternehmen festgelegten Kostenstellen (KST) belegmäßige Unterlagen verfügbar sind, ist die Zurechnung der Kosten zu den Kostenstellen mit relativ geringem Aufwand möglich. Behilflich hierfür sind vorbereitete Tabellen auf der Grundlage einer Kalkulationssoftware (z. B. MS Excel).

Bild 3.04: BAB I (Fallbeispiel)
Im betrachteten Fallbeispiel nach Bild 3.04 betrifft dies die Zurechnung der Kosten in den Kostenarten "Betriebsstoffe", "Hilfslöhne", "Gehälter" und "SV-Beiträge".

In allen anderen Fällen müssen für die Zurechnung der Kosten zu Kostenstellen andere Lösungen gefunden werden. Dies soll mit Bezugnahme auf das Fallbeispiel nach Bild 3.03 an zwei ausgewählten Kostenarten verdeutlicht werden.

Zurechnung der Energiekosten

Im Unternehmen sind im Abrechnungszeitraum des Monats April insgesamt 74.200 EUR Energiekosten (Strom, Gas, Wasser) angefallen. Da der Energieverbrauch in den Kostenstellen nicht mittels Zähler exakt erfasst wird, wird die Verteilung der Energiekosten mittels eines  Verteilungsschlüssels vorgenommen. Die Differenzierung des Verteilungsschlüssels kann dabei beispielsweise in Relation zur Anzahl der Beschäftigten in der jeweiligen Kostenstelle vorgenommen werden.

Im betrachteten Fall wurden die Energiekosten auf die vier benannten Kostenstellen im Verhältnis von 1 : 2 : 3 : 4 verteilt. Danach sind der Allgemeinen Kostenstelle 1/10 der Gesamtkosten (= 7.420 EUR), der Hilfskostenstelle 2/10 (= 14.840 EUR), der Hauptkostenstelle 1 insgesamt 3/10 (= 22.260 EUR) und der Hauptkostenstelle 2 schließlich 4/10 (= 29.680 EUR) der Energiekosten zuzurechnen.

Zurechnung der Raumkosten

Es wird angenommen, dass die durch die Kostenstellen genutzten Raumflächen insgesamt 8.000 m2 umfassen. Dabei fallen auf die Allgemeine Kostenstelle insgesamt 1.1200 m2, auf dei Hilfskostenstelle 1.800 m2, auf die Hauptkostenstelle 1 insgesamt 2.600 m2 und auf die Hauptkostenstelle 2 schließlich 2.400 m2. In Relation zu diesen Raumflächen wurden die Raumkosten in Höhe von 32.800 EUR verteilt.

In analoger Weise wurden die Zurechnung der Kosten in den Kostenarten "Versicherungsbeiträge" (Basis: Versicherungswerte in den Kostenstellen), "kalkulatorische Abschreibungen" (Basis: Sachanlagevermögen in den Kostenstellen lt. Inventar) und "kalkulatorische Zinsen" (Basis Verteilungsschlüssel in Relation zum Sachanlagevermögen) vorgenommen.