3.2 Betriebsabrechnungsbogen BAB I |
3.2.1 BAB I: Inhalt, Aufbau |
KLR 3210 [1/1] |
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a) Begriff |
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Der Betriebsabrechnungsbogen (BAB
I) ist die tabellarische Form der
Kostenstellenrechnung.
Er dient
folgenden Zwecken:
- Zurechnung der nach Kostenarten erfassten
bzw. kalkulierten Kosten zu
den jeweiligen Kostenstellen
(als Ort der Leistungserstellung und
Kostenverursachung),
- Überwachung und Kontrolle der
Kostenwirtschaftlichkeit in den
einzelnen Kostenstellenbereichen,
- Ermittlung der für die
Kostenträgerrechnung benötigten
Zuschlags- bzw.
Verrechnungssätze für die
verschiedenen Gemeinkosten.
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Der BAB I spielt des Weiteren eine wichtige Rolle bei der
innerbetrieblichen Leistungsverrechnung (mit Bezug zur
Kostenträgerrechnung). Dieses Thema wird in Abschnitt 3.3
erörtert. |
b) Aufbau |
Der BAB I weist in den Zeilen die Kosten nach
Kostenarten und in den Spalten die Kosten
nach Kostenstellen aus (siehe Bild 3.03). |
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Bild 3.03: Betriebsabrechnungsbogen BAB I (Prinzipschema) |
Anmerkung: Wir sprechen im Rahmen der
Kostenstellenrechnung vom BAB I.
Dies hat seinen Grund darin, dass die Darstellungsform in
der Kostenträgerzeitrechnung
Ähnlichkeiten mit diesem BAB hat. Die Darstellungsform der
Kostenträgerzeitrechnung wird BAB II
genannt. |
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