3.2  Betriebsabrechnungsbogen BAB I
3.2.1   BAB I: Inhalt, Aufbau KLR 3210 [1/1]
a) Begriff
Der Betriebsabrechnungsbogen (BAB I) ist die tabellarische Form der Kostenstellenrechnung.

Er dient folgenden Zwecken:
  • Zurechnung der nach Kostenarten erfassten bzw. kalkulierten Kosten zu den jeweiligen Kostenstellen (als Ort der Leistungserstellung und Kostenverursachung),
  • Überwachung und Kontrolle der Kostenwirtschaftlichkeit in den einzelnen Kostenstellenbereichen,
  • Ermittlung der für die Kostenträgerrechnung benötigten Zuschlags- bzw. Verrechnungssätze für die verschiedenen Gemeinkosten.
Der BAB I spielt des Weiteren eine wichtige Rolle bei der innerbetrieblichen Leistungsverrechnung (mit Bezug zur Kostenträgerrechnung). Dieses Thema wird in Abschnitt 3.3 erörtert.
b) Aufbau
Der BAB I weist in den Zeilen die Kosten nach Kostenarten und in den Spalten die Kosten nach Kostenstellen aus (siehe Bild 3.03).
Bild 3.03: Betriebsabrechnungsbogen BAB I (Prinzipschema)
Anmerkung:
Wir sprechen im Rahmen der Kostenstellenrechnung vom BAB I. Dies hat seinen Grund darin, dass die Darstellungsform in der Kostenträgerzeitrechnung Ähnlichkeiten mit diesem BAB hat. Die Darstellungsform der Kostenträgerzeitrechnung wird BAB II genannt.